Das Ausfüllen der Formulare sorgt für Wirbel.

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Noch wirft die Registrierungspflicht, die seit Montag in der Wiener Gastronomie gilt, einige Fragen auf. Das hindert die Politik aber nicht daran, über eine bundesweite Regelung nachzudenken. Die Rückverfolgung von Corona-Fällen könnte dadurch um einiges verbessert und beschleunigt werden, so der Tenor. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hatte schon am Dienstag bei Oe24 gemeint, dass die Maßnahme eine Erleichterung beim Contact-Management darstelle.

Aus der Volkspartei kamen postwendend ähnliche Ansagen – beispielsweise von Generalsekretärin Gaby Schwarz und von Finanzminister Gernot Blümel. Vor allem die Gesundheitsbehörden in den Ländern machen Druck, erhoffen sie sich doch von der Datenaufbewahrung eine raschere Aufklärung und damit eine bessere Isolierung potenziell infizierter Personen.

Kritik an "Gängelei"

Doch das Ausfüllen der Formulare hat auch Schattenseiten. Zahlreiche Wirte beklagen – nach dem Lockdown – neuerliche Umsatzeinbußen. Argumente, die von der FPÖ am Mittwoch bekräftigt wurden. Die Gäste würden sich genau überlegen, ob sie sich "diesen Gängeleien aussetzen wollen", wenn sie einen Kaffee trinken möchten, meinte beispielsweise Oberösterreichs Landeshauptmannstellvertreter Manfred Haimbuchner.

Mario Pulker kritisiert die "Husch-Pfusch"-Verordnung Wiens.
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Die Gastronomie befürchtet nicht nur Kundenschwund, sondern auch Strafen: Diese fallen an, wenn Formulare nicht oder grob falsch ausgefüllt werden. Wo hier die Grenzen liegen, ist aber nicht so klar definiert. "Die kolportierte Registrierpflicht ist eigentlich eine Informationspflicht des Wirten im Ernstfall – dies wird per Epidemiegesetz und nicht per Wiener Verordnung angeordnet. Der Wirt muss, wenn die Gesundheitsbehörde sich an ihn wendet, der Informationspflicht nachkommen. So steht es im Epidemiegesetz", betont eine Sprecherin des Wiener Magistrats.

Hohe Strafen

Wenn man den Gast nicht identifizieren kann, wird es eng. Die Strafe kann durchaus saftig ausfallen. Bei 200 bis 450 Euro liegt der Rahmen für die Geldbuße, im Maximalfall kann sie 1.450 Euro ausmachen. Dagegen wehrt sich die Gastronomie. Sie lässt die Wiener Verordnung von Experten auf Gesetzeskonformität prüfen, wie ihr Vertreter in der Wirtschaftskammer, Mario Pulker, erklärt. Die Bestimmungen seien "höchst lückenhaft".

Bei falschen Angaben wird es haarig – auch für die Wirte.

Es gehe nicht nur um Phantasienamen wie Schneewittchen, sondern um solche, die der Wirt niemals prüfen könne. Eine Ausweispflicht gibt es ja nicht. Auch die Kombination einer korrekten Namensangabe mit einer falschen Telefonnummer und E-Mail-Adresse könnte im Fall des Falles auf den Gastronomiebetrieb zurückfallen, so Pulker. Dazu kämen noch drohende Strafen nach der Datenschutzgrundverordnung, bei denen das Strafausmaß bis zu vier Prozent des Umsatzes ausmachen könne.

"No-Go"

"Es ist ein No-Go, dass da die Betriebe in Ziehung kommen", klagt Pulker, der die Wiener Regierung für den "Husch-Pfusch" heftig kritisiert. Während es in Niederösterreich, das die Registrierungspflicht am 5. Oktober einführen will, eine enge Abstimmung mit der Sparte gebe, habe Wien alles im Alleingang beschlossen. Pulker pocht auf freiwillige Registrierung.

Sein in der Wirtschaftskammer Wien zuständiger Kollege Peter Dobcak sieht die Lage weniger kritisch. Zwar sei die Registrierung eine Belastung für die Gastronomie, aber: "Es gibt keinen anderen Weg." (Andreas Schnauder, 30.9.2020)