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Für Irlands Obersten Gerichtshof eine Backware: das Subway-Sandwich.

Foto: AP / Seth Wenig

Dublin – Irlands Oberster Gerichtshof hat entschieden: Die belegten Brote der Fastfood-Kette Subway können steuerrechtlich nicht als Brot gelten und werden daher nicht von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Ein irischer Franchise-Unternehmer hatte argumentiert, dass das Brot als Grundnahrungsmittel gelte und deswegen von der Steuer ausgenommen werden solle.

Fünffach erhöhter Zuckergehalt

In Irland wird steuerrechtlich streng zwischen Brot und Backwaren unterschieden. Und das Subway-Brot falle in letztere Kategorie, so das Gericht: Es habe einen Zuckergehalt von zehn Prozent des Gewichts des enthaltenen Mehls. Laut Gesetz darf dieser Gehalt zwei Prozent nicht überschreiten. Der Franchise-Unternehmer hatte mehrmals gegen die Entscheidung Berufung eingelegt, nun hat Irlands Oberster Gerichtshof die Sache endgültig entschieden. (red, 1.10.2020)