Die Post beschwert sich.

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Die börsennotierte teilstaatliche Post AG will gegen einen Bescheid der Datenschutzbehörde, der die Weitergabe von weltanschaulichen Überzeugungen von Bürgern ohne deren Wissen als unzulässig erachtet hat, Rechtsmittel erheben. Das teilte ein Post-Sprecher der APA am Donnerstag auf Anfrage mit. Die fragwürdige Datenbank habe man bereits 2019 gelöscht.

Die Post hatte Bürger nicht nur Parteien zugeordnet, sondern auch Daten weiterverkauft, die aussagten, ob jemand zum Beispiel ein "neuer Konservativer", ein "digitaler Individualist" oder ein "Hedonist" sei. Die Post nennt dies Sinus-Geo-Milieus. Laut Datenschutzbehörde dürfen derlei Daten im Allgemeinen nicht verarbeitet werden, wie sie in einem am 24. September ergangenen, nicht rechtskräftigen Spruch ausführte.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht den Betroffenen nicht nur die Löschung der Daten, sondern auch sogenannter ideeller Schadenersatz zu.

Die Post betonte am Donnerstag: "Die gesamte Datenbank mit Marketingklassifikationen inkl. Affinitäten und Geo-Sinus-Milieus zu Marketingzwecken wurde bereits letztes Jahr gelöscht."

Kein Kommentar zu Anfragen

Gefragt nach der Anzahl der Datenschutzanfragen von möglicherweise betroffenen Bürgern gab es keinen Kommentar. "Zur Anzahl der Datenschutzanfragen äußern wir uns grundsätzlich nicht", so der Sprecher. Inhalte laufender Verfahren würden nicht kommentiert.

Die "weltanschaulichen Überzeugungen" oder Milieus sind wegen der bereits seit längerem bekannten Parteiaffinitäten, die die Post Bürgern zugeschrieben hatte, ans Licht gekommen. Aufgrund der medialen Berichterstattung darüber haben viele Personen ein Auskunftsbegehren bei der Post gestellt und sind dann draufgekommen, was die Post noch alles über sie gespeichert hat, wie Anwalt Severin Hammer der APA am Mittwoch gesagt hatte.

Hammer, der in der Causa auch für die Sammelklagsplattform Cobin Claims arbeitet, beklagte, dass das Recht auf Löschung nicht durchzusetzen sei, weil die Post nicht sage, an wen sie die Daten verkauft hat. Hammer will das Recht auf Auskunft in etwa 80 Verfahren sowohl behördlich als auch gerichtlich geltend machen. Cobin Claims hat zu der Sache bereits mehrere Verfahren initiiert. (APA, 1.10.2020)