Auch wegen Kurzarbeit war die Sperrstunde in der Gastronomie zeitweise vorverlegt.

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Wien – Gegen die gesetzlichen Vorgaben bei der Corona-Kurzarbeit wurde offenbar viel weniger verstoßen als anfangs befürchtet. Bisher erstattete die Finanzpolizei in 181 Fällen Anzeige wegen des Verdacht auf Sozialleistungsbetrug, berichtete "Die Presse" am Mittwoch. Die Finanzpolizei hat seit 21. April 13.829 Unternehmen kontrolliert, vor allem in Branchen, die vom Lockdown nicht oder nur wenig betroffen waren.

Vor allem zu Beginn der Kurzarbeit hätten sich viele Arbeitnehmer gemeldet, weil sie vermuteten, dass etwas nicht stimme, heißt es in dem Bericht. Das dürfte daran gelegen haben, dass die Kurzarbeit erst im Nachhinein abgerechnet wurde.

In anderen Bereichen nahmen die Vergehen zu. So gab es laut "Presse" deutlich mehr Anzeigen wegen Schwarzarbeit und Verstößen gegen das Sozialversicherungsgesetz. Wegen Lohndumpings gab es 157 Meldungen. Die Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz nahmen aufgrund der Rückkehr der Gastarbeiter in ihre Heimatländer ab. Sie durften aufgrund der Grenzschließungen und Reisewarnungen zeitweise nicht einreisen. (red, 7.10.2020)