Wien – Wegen versuchten Mordes an seiner Ex-Freundin ist ein 17-Jähriger am Montag am Wiener Landesgericht für Strafsachen zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Zusätzlich wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Er hatte am 27. Februar der 16-jährigen Schülerin in Floridsdorf 50 Messerstiche versetzt, wovon 18 in den Kopfbereich und 15 ins Gesicht gingen. Unter anderem stach er dem Mädchen das rechte Auge aus.

Die Klinge drang vom Augapfel bis zur Schädelhöhle und bewirkte auch dort Knochenabsplitterungen. Das Mädchen, das noch selbst den Notruf verständigt hatte, überlebte den Angriff nur knapp: Beim Eintreffen im Spital wurde ihr Zustand von den Ärzten als "lebensbedrohlich, nicht aussichtsreich" beschrieben.

Aussageverweigerungsrecht

Der Angeklagte hatte sich schuldig bekannt, war darüber hinaus aber zu keinen weiteren Angaben bereit. Er machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Verteidiger Rudolf Mayer verwies auf die schwere Persönlichkeitsentwicklungsstörung, die die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter in einem ausführlichen Gutachten seinem Mandanten bescheinigte. "Was er getan hat, ist natürlich unverzeihlich", meinte Mayer in seinem Schlussplädoyer. Der Jugendliche habe aus "hochgradiger Eifersucht und Verlassenheitsangst" gehandelt.

Im Unterschied zum Angeklagten sagte die 16-Jährige, die bis Anfang Mai im Spital behandelt worden war und sich bis Ende September auf Reha befand, in der Verhandlung aus. "Ich habe ihn angebettelt, dass er aufhören soll, mich mit dem Messer zu verletzen", gab sie zu Protokoll. Sie könne sich "an fast gar nichts erinnern", wisse allerdings noch, dass ihr Ex-Freund ihr eingeschärft habe, nicht die Polizei zu verständigen, ehe er den Tatort verließ.

Entschuldigung

Erst in seinem Schlusswort gab der 17-Jährige eine kurze Stellungnahme ab. "Die Tat tut mir wirklich sehr leid. Ich wünsche ihr gute Besserung, auch viel Gesundheit, dass es ihr bald besser geht, dass ihr Leben weitergeht", sagte er nach dem Beweisverfahren.

Bei der Strafbemessung wurden das Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit, die schwere Persönlichkeitsstörung und der Umstand, dass das Opfer überlebt hatte, mildernd gewertet. Erschwerend waren die für das Opfer qualvolle Tatbegehung sowie "das außergewöhnliche Ausmaß an Gewalt", wie der Vorsitzende Richter Andreas Hautz in der Urteilsbegründung bemerkte. Die 16-Jährige, die sich als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen hatte, bekam 166.500 Euro an finanzieller Wiedergutmachung zugesprochen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Mayer akzeptierte die Entscheidung, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Nach dem Jugendgerichtsgesetz wäre dem Schwurgericht ein Strafrahmen von bis zu 15 Jahren zur Verfügung gestanden. (APA, 12.10.2020)