Um den Sensenmann von Unternehmen fernzuhalten, darf der Staat bei Unterauslastung zu den Fixkosten bis zu drei Millionen Euro zuschießen.

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Wien – Es war ein Infight zwischen Brüssel und Wien, wie man ihn auf dieser persönlichen Ebene noch selten erlebt hat: Im Streit um den Fixkostenzuschuss kannte Gernot Blümel (ÖVP) kein Pardon, der Finanzminister wetterte gegen EU-Bürokraten und stellte den Brüsseler Vertreter in Wien vor den Medien bloß. Der wiederum, Martin Selmayr nämlich, gab keineswegs klein bei, sondern warf dem Ministerium vor, Anträge nicht richtig einreichen zu können.

Es ging um den Fixkostenzuschuss, mit dem der Bund den Unternehmen Corona-bedingte Ausfälle ersetzt. In der zweiten Phase drängte Brüssel darauf, die maximale Subvention pro Betrieb auf 800.000 Euro zu senken, nachdem Wien fünf Millionen beantragt hatte. Nun wurde die Obergrenze der Hilfe von zwei auf drei Millionen Euro pro Unternehmen limitiert, die Maßnahme bis Mitte 2021 verlängert. Blümel sieht darin einen "großen Teilerfolg".

30 bis 90 Prozent vom Umsatz

Bei kleinen Unternehmen können Fixkosten zwischen 30 und 90 Prozent des Umsatzentgangs, bei größeren 30 bis 70 Prozent ersetzt werden. Auch müssen andere Covid-19-Hilfen nicht gegengerechnet werden, teilte das Finanzministerium mit. Unternehmen müssen allerdings nachweisen, dass ihr Umsatzverlust von der Pandemie ausgelöst wurde.

Blümel will weiterkämpfen

Blümel will aber "weiterverhandeln und weiterkämpfen, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen und unseren Unternehmen die benötigten Hilfen zukommen zu lassen", heißt es in der Aussendung.

Die Nachbesserungen beim Fixkostenzuschuss sind Teil der Verlängerung des Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft nach dem Covid-19-Ausbruch. Alle darin vorgesehenen Maßnahmen wurden nun bis 30. Juni 2021 verlängert, Maßnahmen zur Rekapitalisierung von Unternehmen bis zum 30. September 2021. (red, APA, 13.10.2020)