Der Betriebsrat bei Laudamotion erhielt vor Gericht Rückendeckung. Die Airline wollte ihn nicht anerkennen.

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Wien/Korneuburg – Im Streit zwischen der Ryanair-Tochter Laudamotion und dem Betriebsrat des Bordpersonals erzielten die Arbeitnehmervertreter einen Etappensieg: Das Landesgericht Korneuburg wies das Klagebegehren von Laudamotion ab. Die Fluglinie wollte die Wahl des Betriebsrats vom Oktober 2019 für nichtig erklären lassen.

Die Airline verwies auf eine Reihe von Mängeln bei der Wahl, die ihrer Auffassung nach laut Arbeitsverfassungsgesetz nicht zulässig seien. Das Gericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass nur in "krassesten Ausnahmefällen" eine Betriebsratswahl für nichtig erklärt würde, wie es in dem Urteil heißt, das dem STANDARD vorliegt. Es ist noch nicht rechtskräftig.

Daniel Liebhart, Vorsitzender des Fachbereichs Luftfahrt in der Gewerkschaft Vida, sieht das Urteil als wichtiges Signal. Zwar mahlten die Mühlen der österreichischen Justiz langsam, aber das Urteil weise der Laudamotion-Mutter Schranken auf. "Für Ryanair bedeutet das, sich nicht wie Pippi Langstrumpf in Österreich die Welt zu richten, wie es ihr gefällt."

Unklare Folgen

Welche Folgen das Urteil hat, ist unklar. Immerhin soll die Laudamotion mehreren Medienberichten zufolge den Flugbetrieb Ende Oktober einstellen. Das Geschäft werde auf die in Malta neu gegründete Lauda Europe übergehen. In Wien werde nur mehr ein kleines Verwaltungsteam bleiben. Zugleich habe Österreich-Geschäftsführer David O'Brien in einem Rundschreiben gewarnt, dass derzeit unklar ist, wie viele Maschinen im Winter für die Mutter Ryanair eingesetzt werden können. Kürzungen seien wahrscheinlich.

Wie es für die in ihrer Wahl bestätigten Mitarbeitervertreter weitergeht, hängt davon ab, ob es einen Betriebsübergang in Österreich geben wird. Jedenfalls sei laut Gewerkschafter Liebhart die rechtliche Rückendeckung für den Betriebsrat auch rückwirkend wichtig für involvierte Angestellte. Die Firma hatte die damals neue Betriebsratsvorsitzende trotz Kündigungsschutz gekündigt.

Dass der Betriebsrat vom Konzern nicht anerkannt wurde, hatte in der Coronakrise zu mehreren rechtlichen Folgeproblemen geführt, etwa bei der Kurzarbeit, aber auch bei der Anmeldung der damals 550 Mitarbeiter im Frühwarnsystem des AMS.

Ob die Airline gegen das Urteil berufen wird, ist unklar. Eine Anfrage bei Laudamotion rund um das Urteil und die Zukunft des Standorts harrt einer Rückmeldung. (slp, APA, 15.10.2020)