Die neuen Maßnahmen sollen im Jänner in Kraft treten.

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Die Begutachtungsfrist für das geplante Gesetzespaket gegen Hass im Netz endet am Donnerstag. Auf Kritik stößt es unter anderem von Datenschützern: Sie verorten in dem Gesetzesentwurf Netzsperren und Uploadfilter – obwohl das Justizministerin Alma Zadić (Grüne) in den vergangenen Wochen dementiert hat. Das Justizministerium betonte, dass erstere nicht beabsichtigt wären. Die Befürchtung, dass es zu Uploadfiltern kommen könne, sei "unbegründet".

Der Einschätzung der Grundrechts-NGO Epicenter Works, dem Providerverband ISPA (unter anderem "3" und Magenta) und der Telekom Austria zufolge könnten Internetanbieter aufgrund eines EuGH-Urteils dazu verpflichtet werden, Unterlassungsansprüchen Folge zu leisten – und somit eine Netzsperre, wie man sie aktuell beispielsweise bei Piraterie-Seiten findet, einzurichten.

Regulierungsbehörde mahnt

Die Rundfunkregulierungsbehörde RTR mahnt in ihrer Stellungnahme, dass eine Webseitensperrung eine "komplizierte Grundrechteabwägung" erfordere. Sie weist darauf hin, dass Netzsperren durch Access-Provider "grundsätzlich in einem Spannungsverhältnis" zu der Netzneutralitätsverordnung der EU stehen, die vorschreibt, dass alle Daten im Netz gleich behandelt werden müssen.

Uploadfilter könnte es hingegen aus Sicht des Providerverbands ISPA geben, da im Fall einer Entfernung eines beleidigenden Inhalts auch textgleiche Beiträge unterbunden werden müssten – und das sei nur mit automatisierten Filtern möglich. "Es ist absurd, was hier von einem grünen Justizministerium kommt", sagt der Neos-Abgeordnete Douglas Hoyos zum STANDARD. "Wir sehen hier ganz klar die Gefahr von großflächigen Netzsperren. Es braucht auch unbedingt eine Klarstellung, dass der Einsatz von automatisierter Filtersoftware bei der Umsetzung von Unterlassungsansprüchen nicht zulässig ist", kritisiert Katharina Kucharowits, netzpolitische Sprecherin der SPÖ.

Kritik an Löschpflicht für Plattformen

Kritik gibt es auch an dem Kommunikationsplattformen-Gesetz: So gelten die Regeln, die Plattformbetreiber zu Meldesystemen verpflichten, für Webseiten mit mehr als 100.000 Nutzern und einem Umsatz von mehr als 500.000 Euro. Einzelne Ausnahmen gibt es für Onlinemedien, Wikipedia und Onlinehändler. "Es muss eine Entscheidung getroffen werden, ob ausschließlich große oder auch kleinere Plattformen betroffen sind. In der aktuellen Form könnte das Gesetz den kleineren Plattformen den Todesstoß versetzen", so Kucharowits. So sind zahlreiche kleinere Plattformen von den Plänen betroffen, die sich die Umsetzung der Vorgaben schwerer leisten können als große IT-Konzerne.

Plattformen müssen künftig nach einer Meldung Beiträge selbst auf ihre Rechtswidrigkeit prüfen und in einem solchen Fall entfernen. Dafür haben sie 24 Stunden Zeit, in Streitfällen sieben Tage. Systematische Verstöße sollen bestraft werden. "Statt österreichischer Juristen werden zukünftig Praktikanten von Großkonzernen oder Algorithmen über Österreich urteilen", kritisiert FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker in diesem Zusammenhang. Eine weitere Gefahr sei Overblocking, also die Sperre erlaubter Inhalte aus Angst vor Strafen, kritisiert Kucharowits. Die neuen Maßnahmen sollen noch im Jänner in Kraft treten. (muz, 15.10.2020)