Auch eine Maskenpflicht für draußen soll kommen – zumindest bei Veranstaltungen mit über zwölf Personen.

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Tagelang fieberte das Land auf die Pressekonferenz hin, zahlreiche Maßnahmen sickerten vorab durch. Tatsächlich waren die am Montagmorgen verkündeten neuen Corona-Regeln dann aber weniger einschneidend als gedacht – doch mit einem dringenden Appell verknüpft: Die Zahlen würden rasant ansteigen, die Verantwortung jedes Einzelnen sei das oberste Gebot, lautete die Message von Bundeskanzler Sebastian Kurz, Innenminister Karl Nehammer (beide ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (beide Grüne).

Frage: Welche Maßnahmen wurden angekündigt, und ab wann gelten sie?

Antwort: Die neue Verordnung – sie soll am Mittwoch ausformuliert sein, heißt es aus dem Gesundheitsministerium – soll ab Freitag, 0.00 Uhr gelten. Dann wird etwa die erlaubte Personenanzahl bei privaten Treffen herabgesetzt: auf sechs Erwachsene im Innenraum und zwölf draußen. Das heißt auch, dass im Restaurant nur noch sechs Personen an einem Tisch sitzen dürfen. Für professionelle Veranstaltungen wurde die Zahl zugelassener Teilnehmer ebenfalls gesenkt. Außerdem muss nun bei allen Veranstaltungen mit mehr als sechs beziehungsweise zwölf Personen eine Maske getragen werden. Neu ist auch, dass alle diese Veranstaltungen künftig anzeigepflichtig bei der Gesundheitsbehörde sind. Die Bewilligungspflicht gilt weiterhin ab 250 Personen.

Frage: Im "privaten Bereich" dürfen drinnen nur noch sechs Personen, draußen zwölf Personen zusammenkommen. Was ist damit gemeint?

Antwort: Dazu zählen etwa – und das nennt auch die Regierung immer wieder als Beispiel – Yogakurse, aber auch Vereinstreffen, Hochzeitsfeiern, Spielgruppen und Treffen in Bars oder Restaurants. Explizit ausgenommen sind etwa Gottesdienste und Begräbnisse sowie Fitnessstudios. Auch ein Schwimmbad zählt nicht als Veranstaltung, sehr wohl aber ein Schwimmkurs.

Frage: Gilt das auch für die eigenen vier Wände?

Antwort: Nein. Obwohl die allermeisten Ansteckungen im Privatbereich passieren, kann und darf die Polizei nicht zu Hause Nachschau halten, wie viele Personen sich dort aufhalten. Selbst wenn sie etwa wegen Lärmbelästigung gerufen wird, kann sie nicht in einer Wohnung wegen einer Verletzung der Corona-Maßnahmen strafen, sagte Kurz nach mehrmaligem Nachfragen.

Frage: Heißt das auch, dass Demos verboten werden?

Antwort: Bisher waren Demos von den Personenzahlgrenzen bei Veranstaltungen ausgenommen, für die galten gesonderte Regelungen. Das soll künftig ebenso gehandhabt werden, heißt es am Dienstag aus dem Gesundheitsministerium gegenüber dem STANDARD.

Frage: Welche Strafen drohen, wenn man sich nicht an die Regeln hält?

Antwort: An der Strafhöhe ändert sich nichts. Es drohen bis zu 1.450 Euro bei Missachtung der Sechs-Personen-Regel in Innenräumen. Bisher galten zehn Personen als Obergrenze. Teurer wird es in der Gastronomie. Der Strafrahmen beträgt hier für Gäste, etwa bei Nichteinhalten der Sperrstunde, bis zu 3.600 Euro. Für Gastronomen, die sich nicht an die Maßnahmen halten, gilt sogar ein Strafrahmen von bis zu 30.000 Euro.

Frage: Wie wirken sich die neuen Maßnahmen auf Großveranstaltungen aus – etwa Sportveranstaltungen oder Theater?

Antwort: Die Obergrenze für Veranstaltungen draußen liegt nun bei 1.500, für drinnen bei 1.000 Personen. Nicht mehr erlaubt ist die Bewirtung der Besucher. Aktiver Sport solle aber weiterhin ohne Begrenzung der Personenzahl möglich sein, an einem Fußballspiel dürften weiterhin zwei volle Teams teilnehmen, sagte Kogler.

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Frage: Können heuer Weihnachtsmärkte stattfinden?

Antwort: Nach derzeitigem Stand ja. Sie gelten als professionelle Veranstaltungen, ein genaues Konzept ist aber erforderlich.

Frage: Werden Alten- und Pflegeheime wieder ganz für Besuche geschlossen?

Antwort: Anschober sagte, man arbeite an einem Präventionskonzept. Bewohner und Mitarbeiter sollen stärker gescreent werden. Auch überlege man neue Zugangsregelungen, dafür wolle man den Ländern Mindestvorgaben machen, die diese aber strenger handhaben können.

Anschober hat die Zahlen, Kurz verkündet die Maßnahmen. Ein vertrautes Bild.
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Frage: Können Gesichtsvisiere weiterhin getragen werden?

Antwort: Obwohl erwartet wurde, dass Gesichtsvisiere künftig nicht als ausreichender Schutz gelten, werden sie nicht verboten – noch nicht. Aktuell sehe man sich noch eine Studie an, sagte Anschober. Es gibt bereits einige Studien, die den Mehrwert der Visiere infrage stellen.

Frage: Warum wird die Sperrstunde nicht österreichweit vorverlegt?

Antwort: Bereits am 22. September kündigten Vorarlberg, Tirol und Salzburg an, die Sperrstunde auf 22 Uhr vorzuverlegen – eine Maßnahme, die der Bundeskanzler mehrfach begrüßt und auch von anderen stark vom Coronavirus betroffenen Bundesländern gefordert hat. Dabei bleibt es. Die Länder können selbstständig verschärfen, sagte Kurz vor allem mit Blickrichtung Wien. Dort lehnt man diese Regelung aber strikt ab, weil befürchtet wird, dass Partys dann in privaten Räumlichkeiten stattfinden, wo die Handhabe fehlt.

Frage: Wieso gibt es diese Verschärfungen überhaupt?

Antwort: Kurz sprach von einer ernsten, Anschober von einer besorgniserregenden Situation. Letzterer verwies auf die gestiegenen Infiziertenzahlen – am Montag wurden 1.121 Neuinfektionen gemeldet –, aber auch auf die Quote der positiven Tests. Diese liege aktuell bei fünf bis sieben Prozent und lasse auf eine hohe Dunkelziffer an Infizierten schließen. Außerdem sei das Durchschnittsalter der Infizierten wieder gestiegen, von 33 im August auf aktuell 40. Die Infektionen in Pflegeheimen hätten in den letzten Tagen wieder zugenommen, und bei den Hospitalisierungen gebe es ein Plus von 42 Prozent, auf Intensivstationen eines von 49 Prozent, sagte Anschober, wenn auch momentan noch genügend Betten zur Verfügung stünden. (Lara Hagen, Gabriele Scherndl, Rosa Winkler-Hermaden, 19.10.2020)