Ab 5. November können die Zeugenbefragungen starten.

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Mattersburg/Eisenstadt – Im Untersuchungsausschuss zur Commerzialbank Mattersburg (Cb) ist am Dienstag einstimmig die Ladungsliste beschlossen worden. Bis Weihnachten sollen unter anderem Ex-Bankchef Martin Pucher, Ex-Bankvorständin Franziska Klikovits, Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) und Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) befragt werden. In der nächsten Sitzung am 5. November können die Zeugenbefragungen starten, so Landtagspräsidentin Verena Dunst (SPÖ).

Aus dem direkten Umfeld der Commerzialbank werden neben Pucher und Klikovits auch ehemalige Mitarbeiter, Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie Puchers Ehefrau geladen. Außerdem sollen Vertreter der Nationalbank, des Wirtschaftsprüfers TPA, der Finanzmarktaufsicht (FMA), der Staatsanwaltschaft Eisenstadt, der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), der Burgenland Holding und der Regionalmanagement Burgenland (RMB), die mit einem Überweisungsversuch vor der Schließung der Bank für Aufregung gesorgt hatte, befragt werden.

Ehemalige Regierungsmitglieder aus Land und Bund

Auf der Ladungsliste, auf die sich die im U-Ausschuss vertretenen Fraktionen SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grüne geeinigt haben, stehen aus dem Bereich der Landespolitik auch der ehemalige Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Steindl (ÖVP), der ehemalige Finanzlandesrat Helmut Bieler (SPÖ) und die Bezirkshauptfrau von Eisenstadt-Umgebung. Außerdem soll der ehemalige Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) befragt werden.

Neben der Ladungsliste wurde am Dienstag auch die Ergänzung des grundsätzlichen Beweisbeschlusses, mit dem die Organe des Landes zur Vorlage von Akten und Unterlagen zum Untersuchungsgegenstand verpflichtet werden, einstimmig beschlossen. Diese Ergänzung war nach der Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts notwendig geworden, das die Streichung von Passagen aus dem Antrag auf Einsetzung eines U-Ausschusses der Opposition durch die Landtagspräsidentin für rechtswidrig erklärt hatte.

Erste Akten seien bereits eingetroffen, nun werde man die Organe des Landes auch dazu auffordern, Unterlagen zu den ursprünglich gestrichenen Untersuchungsgegenständen zu liefern, betonte Dunst. Die Mitglieder des U-Ausschusses können die Akten täglich von 8.00 bis 16.00 Uhr nach vorheriger Anmeldung bei der Landtagsdirektion im Landtagssitzungssaal einsehen. Nachladungen seien jederzeit möglich, so Dunst. (APA, 20.10.2020)