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Der spanische Verband der Lesben, Schwulen, Transgender und Bisexuellen kritisiert das Urteil als reaktionär.

Foto: Reuters/JON NAZCA

Ein Gerichtsurteil hat in Spanien Empörung ausgelöst: Ein Mann wurde in Valencia zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro an seine frühere Ehefrau verurteilt, weil er ihr seine Homosexualität verschwiegen haben soll. Die zuständige Richterin habe aus diesem Grund auch die bereits im Jahr 2011 geschiedene Ehe für nichtig erklärt, berichteten Medien am Dienstagabend unter Berufung auf Justizkreise.

Der verurteilte Anwalt Javier Vilalta, der sich während des Verfahrens als bisexuell bezeichnet und eingeräumt hatte, er habe vor der Ehe "gleichgeschlechtliche Affären" gehabt, bezeichnete das Urteil laut der Zeitung "El Mundo" als "schrecklich". Seine Anwälte kündigten Berufung an.

Kritik: "Moralischer Prozess"

Der spanische Verband der Lesben, Schwulen, Transgender und Bisexuellen (FELGTB) kritisierte das Urteil als reaktionär. In einem "moralischen Prozess" sei ein "besorgniserregender und gefährlicher Präzedenzfall geschaffen" worden. FELGTB-Präsidentin Uge Sangil erklärte: "Die sexuelle Orientierung einer Person wurde öffentlich auf die Anklagebank gesetzt." Das sei verfassungswidrig. Auch die stellvertretende Ministerpräsidentin der Region Valencia, Monica Oltra, kritisierte das Verfahren: Es sei an der Zeit, dass "längst überholte gesetzliche Regeln, die gegen die von der Verfassung garantierten Grundrechte verstoßen, abgeschafft werden".

Sogar der Staatsanwalt hatte sich für die Verwerfung der Anklage ausgesprochen. Die Richterin berief sich bei ihrem Urteil aber auf das Zivilgesetzbuch von 1889. Das sieht die Annullierung einer Ehe vor, wenn diese durch "Betrug" zustande kommt. Vilalta habe seine Homosexualität vorsätzlich verschwiegen, so die Richterin.

Einvernehmliche Trennung

"Ich habe meine Frau nie betrogen. Ich war verliebt, als ich sie geheiratet habe", sagte der Verurteilte zu "El Mundo". "Meine Frau weiß, dass ich während der Ehe total heterosexuell war." Die Trennung war 2011 im Einvernehmen erfolgt, die sexuelle Orientierung des Mannes spielte dabei keine Rolle. Nach der Scheidung seien er und seine Frau gute Freunde geblieben, erklärte Vilalta – auch nachdem er ihr 2016 einen männlichen Partner vorgestellt habe, den sie "sehr nett gefunden" habe.

Laut der Zeitung "Voz de Galicia" hatte die Ex-Frau aber 2019 in Erfahrung gebracht, dass ihr Ex-Mann bereits vor und möglicherweise auch während ihrer Ehe homosexuelle Beziehungen hatte. Das dürfte sie zu rechtlichen Schritten veranlasst haben. Die Richterin war laut dem Bericht der Ansicht, dass der Angeklagte seiner Frau eine "wesentliche persönliche Eigenschaft" verschwiegen hatte, fügte jedoch hinzu, dass dies nicht beweise, dass er das mit "schlechten Absichten" getan habe.

Für FELGTB-Präsidentin Sangil offenbart das Urteil mangelnde Kompetenzen der Richterin in LGBTI-Fragen: Der Angeklagte habe sich offen für bisexuell erklärt, während das Urteil von Homosexualität spricht. Die Existenz von Bisexualität werde so direkt geleugnet. Sangil warnt davor, dass das Urteil Ex-Eheleute dazu motivieren könnte, dem sexuellen Verhalten des Ex-Partners nachzuschnüffeln – ein "Präzedenzfall, der nicht nur die Rechte von LGTBI-Personen, sondern auch von Heterosexuellen verletzt, da das Justizsystem auf unerträgliche Weise in private Bereiche eindringen kann". (APA, red, 21.10.2020)