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Die Debatte im Burgenland betrifft Photovoltaikanlagen.

Foto: Reuters / Amanda Perobelli

Eisenstadt – Die Novelle des burgenländischen Raumplanungsgesetzes, die sich derzeit in Begutachtung befindet, sorgt weiter für Aufregung. In einem Gutachten, das vom Bundesverband Photovoltaic Austria in Auftrag gegeben wurde, stellt Verfassungsexperte Heinz Mayer fest, dass die Novelle wohl in mehreren Punkten verfassungswidrig wäre. Die ÖVP Burgenland erneuerte deshalb am Mittwoch ihre Kritik und forderte die Rücknahme des Gesetzesentwurfs. Auch die Grünen wollen "zurück an den Start".

Grundrechtswidriges Monopol

Dadurch, dass größere Photovoltaikanlagen in der Freifläche künftig nur noch auf Flächen errichtet werden sollen, über die das Land verfügt, werde ohne sachliche Gründe ein privatwirtschaftliches Monopol des Landes geschaffen. Dieses Monopol sei "in mehrfacher Hinsicht grundrechtswidrig" und auch unionsrechtswidrig, heißt es im Gutachten.

Außerdem seien die vorgesehene Photovoltaikabgabe und die Baulandmobilisierungsabgabe, die für unbebaute Baulandgrundstücke eingehoben werden soll, insofern verfassungswidrig, als diese nicht ausreichend bestimmt seien. Es werde keine Maximalhöhe festgelegt, betonte Mayer in seinem Gutachten.

"Willkür" der Landesregierung

Dadurch werde die Höhe der Abgaben der "Willkür der Landesregierung" überlassen, sagte ÖVP-Landesparteiobmann Christian Sagartz, der seine Kritik aufgrund des Gutachtens erneuerte. Auch ein Monopol bei Photovoltaikanlagen sei abzulehnen. "Kein Monopol, das ich kenne, ist dazu geeignet, besonders kostengünstig zu sein für Konsumenten", sagte er. Das Gesetz bringe jedenfalls "unter keinen Umständen mehr grüne Energie ins Land".

"Das Raumplanungsgesetz ist nicht nur ein Rohrkrepierer, sondern auch für den Schredder vorgesehen. Ich gehe nicht davon aus, dass dieses Gesetz den Weg in den Landtag findet", betonte ÖVP-Klubobmann Markus Ulram.

Auch die Grünen übten am Mittwoch Kritik: Die Novelle öffne "politischer Willkür Tür und Tor", stellte Klubobfrau Regina Petrik fest. "Die Maßnahmen, die hier festgeschrieben werden sollen, sind im Ansatz interessant, aber in der konkreten Durchführung werden letztlich alle Grundsätze der Raumplanung, der Raumordnung ausgehebelt", so Petrik.

Salzburg als Vorbild

Deswegen müsse man klar sagen: "Zurück an den Start." Bei genauerem Hinschauen bringe der Entwurf mehr Probleme als Lösungen. Petrik empfahl, sich das Bundesland Salzburg zum Vorbild zu nehmen. Dort sei ein mehrjährigen Prozess aufgesetzt worden, wo Probleme gemeinsam definiert und gemeinsam Lösungen erarbeitet worden seien.

Die Raumplanung sei der größte Hebel bei der Frage, wie man das Thema des überhöhten Flächenverbrauchs lösen könne, so die grüne Abgeordnete Astrid Rössler. Raumplanung habe auch große Bedeutung im Hinblick auf die sozialpolitische Dimension sowie für die Bereiche Mobilität, Nachhaltigkeit und Klimaschutz.

Breite Debatte gefordert

In der Novelle würden zwar sehr klare Regeln beschrieben: "Ein paar Absätze später heißt es aber, das muss alles gar nicht gelten", sagte Petrik. Als Beispiel nannte sie etwa die Baulandmobilisierungsabgabe: Hier entstehe kein Abgabeanspruch, wenn der Grundstückseigentümer ein Ansuchen auf Umwidmung in eine geeignete Grünfläche stelle. Aus langjähriger Erfahrung wisse man, dass man dies in verschiedenen Gemeinden sehr unterschiedlich auslegen könne.

Auf Ablehnung stößt bei den Grünen die geplante Einführung einer eigenen Widmungskategorie für Grundversorgungseinrichtungen. Regelungen auf gesellschafts- und sozialpolitischer Ebene "durch die Hintertür" im Bereich der Raumplanung seien "nicht in Ordnung", so Petrik: "Da braucht es wirklich die breitere Debatte und nicht einen Zentralismus, wie wir ihn jetzt erleben." (APA, 21.10.2020)