Erstmals kommt – abgesehen von Märkten und Demos – auch eine Maskenpflicht im Freien. Sie gilt bei Veranstaltungen über zwölf Teilnehmern.

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Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) nimmt es gelassen, dass das Finanzministerium den Verordnungsentwurf mit den neuen Corona-Maßnahmen zur Abstimmung bereits am Montag per Mail weiterleitete – und zwar nur an ÖVP-geführte Bundesländer. Wien, Burgenland und Kärnten, allesamt rotes Terrain, waren nicht im Verteiler, was die SPÖ als "skandalöse Message-Control" verurteilte.

Für Anschober ist die Sache eine triviale. Man müsse zwischen dem koalitionsinternen und einem fachlichen Abstimmungsprozess unterscheiden, sagte der Minister am Donnerstag am Rande einer Pressekonferenz. Die fachliche Abstimmung sei jedenfalls mit allen Bundesländern passiert, dabei spiele Parteizugehörigkeit keine Rolle.

Warten in roten Ländern

In den roten Ländern fragt man sich, was er damit meint. Denn dort hatte man auch am Donnerstagabend, also wenige Stunden vor Inkrafttreten der Maßnahmen, keinen Entwurf erhalten. Die Gesundheitslandesreferenten und die Ampelkommission sollen ebenfalls nicht mehr als eine äußerst knappe "Punktuation" bekommen haben.

Die ÖVP rechtfertigte sich damit, dass es sich bei dem E-Mail-Verkehr lediglich um eine regierungsinterne Koordination innerhalb der Partei handle und nicht um ein Begutachtungsverfahren. Es seien alle Maßnahmen in der Videokonferenz mit den Landeshauptleuten besprochen worden. Dass das weitgehende Aus für Gesichtsvisiere, über das zuerst Medien und dann Anschober am Donnerstag berichteten, nun wirklich kommt, hörte man in Kärnten jedenfalls zum ersten Mal. Das sei bei der Konferenz am Montag kein Thema gewesen, heißt es aus dem Büro von Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ).

Was zu erwarten ist

Was abgesehen vom erwarteten Verbot der Face-Shields in der Verordnung steht, war bis Donnerstagabend auch für die breitere Öffentlichkeit noch offen. Bis dato wurde sie nicht kundgemacht. Fest steht zumindest, dass die Anzahl der erlaubten Personen bei privaten Veranstaltungen gesenkt wird: auf sechs im Innen- und zwölf im Außenraum. Das soll, so hieß es vorab, aber nicht für die eigene Wohnung gelten. Auch professionelle Veranstaltungen sollen noch stärker beschränkt werden. Da dürfen nur noch 1000 bzw. 1500 Personen teilnehmen, außerdem müssen diese ab einer Teilnehmeranzahl von 50 nun der Behörde angezeigt werden.

Vorab kursierten außerdem in diversen Medien Entwürfe, laut denen auch der Ein-Meter-Abstand draußen wieder zur Pflicht werden soll und nach der Sperrstunde von Lokalen im Umkreis von 50 Metern kein Alkohol mehr konsumiert werden darf. (jan, elas, 22.10.2020)