Nach dem Messerattentat in Dresden ermittelt die Polizei.

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Dresden – Der mutmaßliche Messerangreifer von Dresden ist seit drei Jahren als islamistischer Gefährder eingestuft. Die Gefahr, dass er nach seiner Haftentlassung Ende September wieder Straftaten begehen würde, sei als hoch eingeschätzt worden, sagte der Präsident des sächsischen Landeskriminalamts (LKA), Petric Kleine, am Donnerstag bei einer Pressekonferenz. Der 20-jährige Syrer soll am 4. Oktober zwei Touristen mit einem Messer angegriffen und einen von ihnen getötet haben.

Am Dienstagabend wurde der mutmaßliche Täter in der Dresdner Innenstadt festgenommen. Er sitzt wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen hat inzwischen der Generalbundesanwalt übernommen, der unter anderem für die Verfolgung von Terrorismus zuständig ist.

Flüchtlingsstatus aberkannt

Laut LKA kam der Beschuldigte 2015 nach Deutschland und wurde 2016 als Flüchtling anerkannt. Drei Jahre später wurde ihm dieser Status wegen mehrerer Straftaten aber wieder aberkannt; er sollte abgeschoben werden. Bisher konnte demnach die Ausweisungsverfügung aber nicht vollzogen werden, weil für Syrien bis Ende Dezember ein Abschiebestopp gilt.

Bis zum 29. September verbüßte der 20-Jährige eine Haftstrafe. Er war 2018 unter anderem wegen des Werbens von Mitgliedern und Unterstützern einer ausländischen Terrorvereinigung verurteilt worden, 2019 zudem wegen Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.

Zahlreiche Auflagen

Nach seiner Entlassung stand er unter gesetzlicher Führungsaufsicht, wie ein Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft sagte. Das bedeutete zahlreiche Auflagen: So durfte er Waffen und einige internetfähige Endgeräte nicht besitzen, und es war ihm verboten, mit bestimmten Bekannten Kontakt aufzunehmen.

Auch bekam der 20-Jährige demnach einen Bewährungshelfer, regelmäßig musste er sich auf einem Polizeirevier melden. Das tat er auch: Noch unmittelbar vor der Tat und auch einen Tag später sei er dort aufgetaucht, hieß es vom LKA.

Zusätzlich stand der Mann unter doppelter Beobachtung. Sowohl das LKA als auch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) observierten ihn. Sie gingen davon aus, dass er "unverändert islamistisches Gedankengut vertrat", sagte LfV-Präsident Dirk-Martin Christian. Auch am 2., 3. und 4. Oktober – dem Tattag – wurde der 20-Jährige zeitweise verdeckt überwacht.

Zwei Urlauber als Opfer

Trotzdem soll er am 4. Oktober die beiden Männer in der Dresdner Innenstadt unvermittelt mit einem Messer angegriffen haben. Ein 55-Jähriger starb, ein 53-Jähriger überlebte schwer verletzt. Die beiden Männer kamen aus Nordrhein-Westfalen und machten zusammen Urlaub in Sachsen. Der Täter entkam zunächst. Erst am Dienstag kamen Ermittler auf die Spur des 20-jährigen Syrers und fassten ihn noch am selben Abend.

Es sei "sehr bitter", dass trotz der Maßnahmen "die schreckliche Straftat vom 4. Oktober nicht verhindert werden konnte", sagte LfV-Präsident Christian auf der Pressekonferenz. Eine nachrichtendienstliche Observation diene nicht der Gefahrenabwehr. "Wir hätten diese Tat nicht verhindern können." LKA-Präsident Kleine betonte, es seien alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft worden.

Die Innenminister von Bayern und Sachsen sprachen sich am Donnerstag für ein Ende des vollständigen Abschiebestopps nach Syrien aus. Die deutsche Bundesregierung müsse die Voraussetzungen dafür schaffen, Rückführungen nach Syrien oder in Drittstaaten zu ermöglichen, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) der Tageszeitung "Die Welt". Dabei müssten allerdings die Menschenrechte beachtet und der jeweilige Einzelfall betrachtet werden.

Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) nannte den Umgang mit Gefährdern, die nicht abgeschoben werden können, "ein deutschlandweites Problem". Es könne keinen Abschiebestopp für Gefährder und schwere Straftäter mehr geben. (APA, AFP, 22.10.2020)