Finanzminister Gernot Blümel sagt, die Förderungen an Gemeinden unterliegen dem Datenschutz.

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Der SPÖ-Abgeordnete Andreas Kollross ärgert sich darüber – und stellt eine Reihe neuer Anfragen.

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Wien – Jetzt versucht es Andreas Kollross als Staatsbürger. Der Nationalratsabgeordnete (SPÖ) hatte ja zuletzt eine parlamentarische Anfrage an Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) gestellt, um zu erfahren, welche Gemeinde wie viel Geld aus dem Corona-Fördertopf der Bundesregierung bekommt. Doch Blümel verweigerte die Antwort – aus Datenschutzgründen. Kollross erboste das sehr, DER STANDARD berichtete.

Der Abgeordnete versucht nun auf einem möglicherweise langwierigen Weg, doch noch Antworten zu bekommen: nämlich mit einer einfachen Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz, so wie es jeder einfache Bürger machen kann. Antwortet Blümel auch darauf nicht, kann Kollross dagegen Einspruch erheben und vor Gericht ziehen. "Der gerichtliche Weg ist der letzte Schritt, sollte er aber nötig werden, dann bin ich gewillt, ihn zu nehmen", sagt der Mandatar zum STANDARD.

Förderungen von 2017 öffentlich

Zusätzlich reizt Kollross auch noch alle Möglichkeiten aus, die ihm als Abgeordnetem zur Verfügung stehen. Nämlich offizielle Anfragen an Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka und den Vorsitzenden des Finanzausschusses, Karlheinz Kopf (beide ÖVP). Solche Anfragen an andere Parlamentarier sind sehr unüblich – dafür habe er sich selbst erst schlaumachen müssen, verrät Kollross.

In seiner Argumentation stützt sich Kollross auf das Kommunalinvestitionsgesetz (KIG) 2017: Auch damals zahlte das Finanzministerium Fördergelder an Gemeinden aus – mit dem Unterschied, dass alle Zahlungen auf der Website des Finanzministeriums veröffentlicht wurden.

Ministerium: Kollross' Argumentation "grundfalsch, unseriös"

"Selbstverständlich sind die Daten des KIG 2017 öffentlich zugänglich, sogar auf unserer Website veröffentlicht. Diese Zahlungen sind in den Rechnungsabschlüssen der Gemeinden durch diese veröffentlicht und fallen daher nicht unter den Datenschutz", sagt dazu ein Sprecher Blümels. "Mit diesen bereits veröffentlichten Daten zu argumentieren halte ich daher für grundfalsch, unseriös und nicht dem Datenschutzgedanken entsprechend."

Es stünde "jeder Gemeinden natürlich frei, die bereits beantragten oder genehmigten Mittel aus dem KIG 2020 von sich aus zu veröffentlichen. Viele Bürgermeister, etwa auch Bürgermeister Kollross, tun das ja auch regelmäßig medial." (Sebastian Fellner, 28.10.2020)