Das Operationsbesteck könnte für planbare und nicht akut erforderliche Eingreife in einigen Bundesländern bald länger liegen bleiben.

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Wien – Der erste TV-"Musikantenstadl" wurde in der Stadthalle der oberösterreichischen Stadt Enns aufgenommen. Geht es nach dem Willen von Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP), ist es mit der Gaudi in landwirtschaftlichen Gebäuden und Garagen aber ob der Enns ab Freitag vorbei. "Wenn die Infektionszahlen so rasant weitersteigen, dann wird es kritisch in unseren Krankenhäusern. Planbare und nicht unbedingt notwendige Eingriffe müssen dann gestoppt und verschoben werden, und Intensivbetten werden knapp", erklärte Stelzer am Mittwoch in einer Pressekonferenz. Diese Situation könne bereits in wenigen Wochen eintreten. "Jetzt ist nicht die Zeit für Stadelfeste oder Garagenpartys", ist die Conclusio des Politikers vor dem Halloween-Wochenende.

Noch ist die entsprechende Verordnung des Bundeslandes nicht veröffentlicht, Stelzer kündigte aber an, dass sie für Feiern in Räumen, die nicht für den Wohnzweck bestimmt sind, gelten werden. Es sollen dann Regeln gelten, die in der Covid-19-Maßnahmenverordnung des Bundes für Veranstaltungen in Innenräumen vorgesehen ist: Bei mehr als sechs Personen muss es fix zugewiesene Sitzplätze geben, und die Veranstaltung ist bei der Behörde anzuzeigen. Die Einhaltung der Bestimmungen soll auch kontrolliert werden.

Verfassungsrechtler skeptisch

In Tirol gibt es eine vergleichbare Verordnung bereits seit Mitte Oktober. Ob die aber, wie die bevorstehende in Oberösterreich, überhaupt verfassungskonform ist, ist nicht klar. Der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk sagt im STANDARD-Gespräch dazu, dass der Terminus "privater Wohnraum" in der Bundesverordnung nicht näher definiert sei. Allerdings wird auf die Erläuterungen verwiesen – und dort werde Wohnraum "in weitem Sinn definiert", erklärt Funk. Neben Häusern und Wohnungen in Mehrfamilienhäusern seien auch Nebenräume wie Garagen, Kellerabteile und Gartenhäuschen erfasst.

"Aus meiner Sicht ist es nicht zulässig, das weiter einzuschränken und auch in Garagen Feste zu regeln. Andernfalls riskiert man, dass eine Bekämpfung der Regelung vor dem Verfassungsgerichtshof erfolgreich ist", meint der Experte. In bäuerlichen Vierkanthöfen, wie sie in Oberösterreich üblich sind, könnten sogar Ställe und Scheunen, wenn sie im baulichen Verbund sind, als Privaträume vor Kontrollen geschützt sein. Bei einem klassischen Heustadl auf einem Feld dürfte eine strengere Feierregel dagegen zulässig sein.

Vor OP-Verschiebungen in Oberösterreich und Wien

Die Situation in den Spitälern beunruhigt aber auch andere Bundesländer. Laut dem Dashboard der Ages, der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, von Mittwochnachmittag lagen 1345 Menschen mit einer Sars-CoV-2-Infektion in Normalstationen von Krankenhäusern, weitere 224 Patientinnen und Patienten mussten auf den Intensivstationen behandelt werden. Nach Oberösterreich kündigte am Mittwoch daher auch der Wiener Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) im Ö1-Morgenjournal an, dass man "in den nächsten Tagen" damit beginnen werde, nicht unbedingt notwendige und planbare Eingriffe zu verschieben.

Im Burgenland müssen Besucher in Spitälern und Alten- und Pflegeheimen ab Donnerstag vor Ort zunächst einen Antigen-Schnelltest um fünf Euro absolvieren. Nach 20 Minuten soll das Resultat feststehen, erst danach wird man zu Patienten und Bewohnern vorgelassen, gab Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) bekannt.

In der Steiermark müssen zwar in einzelnen Bezirksspitälern bereits Engpässe in der Versorgung gemanagt werden, es seien aber noch keine Corona-bedingten Verschiebungen von Operationen notwendig, sagt Johannes Hödl von der steirischen Krankenanstalten-Gesellschaft Kages. Allerdings wurde in allen Kages-Spitälern vorsorglich ein allgemeines Besuchsverbot erlassen. (Michael Möseneder, Walter Müller, 28.10.2020)