Die Währungshüter beschlossen keine großen neuen Hilfsprogramme für die Konjunktur.

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Die Europäische Zentralbank (EZB) hält inmitten der zweiten Pandemiewelle und neuen Einschränkungen des Wirtschaftslebens in vielen Ländern an ihrem Kurs der weit geöffneten Geldschleusen fest. Den Leitzins beließ die Notenbank auf ihrer Zinssitzung am Donnerstag auf dem Rekordtief von null Prozent. Dort liegt er bereits seit März 2016.

Die Währungshüter um Notenbank-Chefin Christine Lagarde beschlossen zwar keine großen neuen Hilfsprogramme für die Konjunktur. Sie teilten aber mit, die im Dezember erwarteten neuen Wirtschaftsprognosen ihrer Volkswirte würden eine genauere Einschätzung der Konjunkturaussichten ermöglichen. Auf dieser Grundlage werde sie nötigenfalls ihre Instrumente anpassen, um auf die Entwicklungen zu reagieren.

Im Zuge des massiven Konjunktureinbruchs in Folge der Coronakrise hatte die Notenbank bereits umfangreiche Stützungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Unter anderem stockte sie im Juni ihr großes Pandemie-Anleihenkaufprogramm PEPP um 600 Milliarden Euro auf 1,35 Billionen Euro auf und verlängerte die Käufe bis mindestens Ende Juni 2021. Die meisten Volkswirte erwarten, dass die Notenbank bis zum Jahresende das Kaufvolumen noch einmal erhöht und die Käufe bis Ende 2021 verlängert.

Viele Regierungen im Euro-Raum, darunter mit Deutschland und Frankreich die beiden größten Volkswirtschaften, haben aufgrund stark steigender Infektionszahlen erneut scharfe Einschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen. Daher geht die Sorge um, dass die eingesetzte konjunkturelle Erholung nach dem Absturz im zweiten Quartal nun wieder ausgebremst wird. Es wird erwartet, dass sich EZB-Präsidentin Lagarde am Nachmittag zu den Konjunktur- und Inflationsaussichten äußern wird. Viele Volkswirte rechnen mit einem Signal, dass möglicherweise bald neue Stützungsschritte kommen können.

Auch die Strafzinsen für Banken veränderte die Notenbank nicht. Der Einlagensatz liegt damit wie bisher bei minus 0,5 Prozent. Ein negativer Satz bedeutet, dass Geldhäuser Zinsen zahlen müssen, wenn sie bei der Notenbank überschüssige Gelder horten. Die EZB hat allerdings im Herbst 2019 Erleichterungen für die Geldhäuser beschlossen. So gewährt sie inzwischen in einem bestimmten Umfang Freibeträge von den Strafzinsen.