Die Schulen bleiben vorerst trotz Lockdown light offen.

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Die Einschnitte, die kommen werden, sind massiv: Laut neuer Verordnung zu den neuen Corona-Maßnahmen kommt etwa eine Ausgangsbeschränkung in der Nacht auf uns zu, auch die Gastro muss schließen.

Was all das für Schulen und Kindergärten bedeutet, hängt nun vom Unterrichtsministerium ab. Zwar sind diese in der Verordnung explizit von den neuen Regeln – die betreffen etwa Veranstaltungen und Betriebsstätten – ausgenommen. Konkret gilt die neue Verordnung nicht für elementare Bildungseinrichtungen (dazu zählen auch Kindergärten), Schulen, Privatschulen, Universitäten, Fachhochschulen und Hochschulen.

Bildungsbereich kann mit eigener Verordnung geregelt werden

Allerdings: Bildungsminister Heinz Faßmann hat die Möglichkeit, diese per Verordnung gesondert zu regeln. Das tat er etwa, als er im März bundesweit regelte, dass auf Distance Learning umgestellt wird. Stand jetzt gibt es aber keine derartige Verordnung und auch keine Ankündigung einer solchen. Aber: Die Oberstufe wie auch Universitäten werden auf Distance Learning umgestellt.

Erst in den vergangenen Tagen sagte Faßmann, Schulen seien ein "sicherer Ort". Er wolle, dass so lange wie möglich an den Schulen unterrichtet wird – ein Alleingang wie in Tirol und Salzburg, wo vor kurzem rund 30.000 Schülerinnen und Schüler ins Distance Learning wechseln mussten, soll nicht mehr vorkommen.

Auch die Landesräte plädierten zuletzt dafür, die Schulen offen zu halten. Statt Verschärfungen forderten sie sogar weitere Lockerungen für Quarantänemaßnahmen bei Schülerinnen und Schülern unter 14 Jahren und pochten darauf, dass Schulen keine Infektionsherde sind. (elas, 31.10.2020)