Schluss, aus, vorbei. Ab Dienstag bleiben neben Theatern, Museen und Konzertsälen auch Hotels und Restaurants geschlossen. Erst im Dezember soll wieder aufgesperrt werden.

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Unternehmer- und Arbeitnehmervertreter haben sich vor dem Lockdown massiv in Stellung gebracht. Die Wirtschaftskammer pocht auf Hilfen für geschlossene Betriebe, die Gewerkschaft fordert Kündigungsschutz und Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit für Eltern.

Die Regierung ist offenbar bemüht, den Sozialpartnern weitestgehend entgegenzukommen. Jedenfalls soll der Lockdown, der am Allerseelentag, null Uhr, beginnt, stark abgefedert werden. Die Betriebe werden entschädigt, Arbeitnehmer und -geber profitieren von einem massiven Ausbau der Kurzarbeit. So zumindest die Ankündigung. Allerdings sind noch viele Punkte offen.

Bis zu 90 Prozent des Letztgehalts

Der Stand der Dinge: Bei der Kurzarbeit ist faktisch eine Rückkehr auf das im März vereinbarte Modell vorgesehen, das – abgesehen vom bürokratischen Aufwand – als erfolgreiches Instrument angesehen wird. Betriebe sollen laut der am Sonntag fixierten Sozialpartner-Einigung wieder die Möglichkeit haben, die Arbeitszeit von Mitarbeitern auf zehn Prozent der Normalarbeitszeit zu reduzieren, wobei Betroffene bis zu 90 Prozent ihres normalen Gehalts erhalten.

Diese Variante gab es schon bis Ende September, seit Oktober muss eine Mindestzeit von 30 Prozent gearbeitet werden. Diese Untergrenze wird nun auf zehn Prozent reduziert. Das bedeutet, dass die Beschäftigten während des Lockdowns null Prozent, also gar nicht, arbeiten müssen oder dürfen. Denn das zehnprozentige Minimum muss über einen längeren Durchrechnungszeitraum erreicht werden. Dieser Durchrechnungszeitraum erstreckt sich nun bis 31. März 2021.

ÖGB wollte mehr Extrageld

Für betroffene Mitarbeiter im Tourismus gibt es vom AMS für November netto 100 Euro, quasi eine Pauschale für entgangenes Trinkgeld. ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian sagte, er habe sich mehr gewünscht, aber am wichtigsten sei der Erhalt der Jobs.

Im ersten Lockdown wurden vorübergehend 1,3 Millionen Menschen in Kurzarbeit geschickt, wodurch viele Kündigungen vermieden wurden. Ökonomen gehen nicht davon aus, dass es diesmal zu ähnlich hoher Ausnutzung des Instruments kommt. Restaurants und Hotels, die am Dienstag schließen müssen, können die Mitarbeiter ganz nach Hause schicken. Wenn sie die Arbeitszeit im Dezember auf 20 Prozent aufstocken, wäre die Untergrenze von zehn Prozent für beide Monate zusammengerechnet erreicht. Drive-in-Lokale bleiben von alldem übrigens verschont, sie müssen nicht wie im ersten Lockdown zusperren.

Bis zu 80 Prozent des Vorjahresumsatzes werden refundiert

Der zweite große Bereich der Hilfen betrifft die Entschädigungen der Betriebe. Hier ist vorgesehen, dass sie unbürokratisch bis zu 80 Prozent des Vorjahresumsatzes im November überwiesen bekommen. Bei der Abwicklung sind die Finanzämter beziehungsweise das Portal Finanzonline am Zug.

Das Modell ist an das deutsche Hilfsinstrument angelehnt, das aber nur 75 Prozent des Vorjahresumsatzes im November als Entschädigung vorsieht. Die 80 Prozent seien jedenfalls vom EU-Beihilfenrecht gedeckt, heißt es aus dem Finanzministerium.

Entschädigung an Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter geknüpft

Laut Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) erlaubt der aktuelle EU-Beihilferahmen eine Entschädigung von maximal 800.000 Euro. Dabei müssten aber andere in Anspruch genommene Staatshilfen angerechnet werden. Und – die Entschädigung fließt nur, wenn keine Mitarbeiter gekündigt werden.

Apropos EU: Sie soll nun auch beim Fixkostenzuschuss mehr Förderungen zulassen. Hier war die bisherige Vorgabe, dass die Obergrenze bei drei Millionen pro Betrieb liegt, wobei Brüssel den Zuschuss in eine Verlustabdeckung umgewandelt hat. Allerdings beurteilt die EU-Kommission als Beihilfebehörde einen Lockdown wie eine Naturkatastrophe, bei der höhere Förderungen möglich sind als in einer Wirtschaftskrise. Somit könnten deutlich großzügigere Bestimmungen noch kommen. (Andreas Schnauder, Günther Strobl, 1.11.2020)