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In den meisten Hotels ist Stille eingekehrt. Der behördlich verordnete Lockdown mit dem Verbot, Touristen zu beherbergen, hat die Einnahmen versiegen lassen. Die Kosten laufen aber weiter.

Foto: reuters/foeger

Ein Terroranschlag in einer Tourismushochburg wie Wien wäre zu jedem anderen Zeitpunkt, abgesehen vom menschlichen Leid, auch wirtschaftlich eine zumindest mittlere Katastrophe gewesen. So kurz vor dem Aufsperren der Weihnachtsmärkte und dem internationalen Gästemagnet Silvesterpfad hätte es unter Garantie Stornierungen gehagelt, und die Buchungstelefone wären stumm geblieben. Heuer ist alles anders.

Die Weihnachtsmärkte wurden wegen der steigenden Corona-Infektionszahlen in den Dezember hinein verschoben, der Silvesterpfad findet erst gar nicht statt. Und Touristen, die ein freies Bett suchten, gibt es wegen Reisewarnungen und eingeschränkter Flugverbindungen auch nicht mehr. Wer nicht da ist, kann auch nicht die Flucht ergreifen.

Auslastung bei null

Die Auslastung der Stadthotellerie lag zuletzt um die zehn Prozent und ist mit dem Lockdown und dem Verbot touristischer Übernachtungen auf null gerasselt. Außer in den Häusern, die Geschäftsreisende beherbergen, aber das sind wenige. Ausfallsentschädigungen wurden zwar versprochen, viele Details stehen aber noch aus. Im Finanzministerium heißt es nur: "Wir arbeiten mit Hochdruck". Diesen Stehsatz bekommt, wer anfragt, allerdings schon seit Wochen zu hören.

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Viel Bett und wenig Gast: Die Branche hofft, dass nach Aufhebung des Lockdown und der Reisewarnungen im Dezember zumindest über die Weihnachtsfeiertage Touristen einchecken.
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Die Zeit für die Hotelbetriebe drängt, steht doch in wenigen Wochen zusätzlich zu Strom, Gas, Heizung, Reinigung und in vielen Fällen Pacht auch die Zahlung der Weihnachtsgelder an. Kein verkauftes Bett, Seminarraum oder Schnitzel heißt keine Einnahmen. Die Kosten aber laufen weiter. Mit dem Lockdown hängt jetzt auch die Ferienhotellerie, die sich in Regionen wie der Südsteiermark oder dem Burgenland gerade um diese Jahreszeit noch ein halbwegs gutes Geschäft erwartet hatte, voll drin.

EU-konforme Hilfen

Möglichkeiten, wie der Branche EU-konform über die schwere, fremdverschuldete Krise geholfen werden kann, gibt es einige. EU-konform deshalb, weil die Republik Österreich bei Unterstützungszahlungen an Betriebe nicht nach Gutdünken agieren kann, sondern innerhalb eines von der Europäischen Kommission vorgegebenen Rahmens handeln muss. Damit soll verhindert werden, dass in einem gemeinsamen Markt ein Betrieb in einem Land nicht zulasten eines Betriebs in einem Land überfördert wird.

Auf Basis des "befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen in der Coronakrise" (temporary framework) haben diverse freie Verbände zusammen mit Experten wie Oliver Fritz vom Wirtschaftsforschungsinstitut oder Paul Pichler von der Universität Wien einen Vorschlag entwickelt, der alle Säulen des EU-Beihilfen-Rahmens optimal nützt. Dabei geht es um einen Fixkostenzuschuss bis 800.000 Euro pro Betrieb, eine Verlustabdeckung bis zu drei Millionen und eine ungedeckelte Katastrophenhilfe obendrauf. "Würden beide Varianten kombiniert und um eine dritte Säule erweitert, (...) ergäbe dies die Möglichkeit, notleidende Unternehmen im Bedarfsfall mit deutlich mehr als 3,8 Millionen Euro zu unterstützen", heißt es in dem Papier, das dem STANDARD vorliegt.

Wirkungsvolle Maßnahmen

Wenn das Finanzministerium von seinem Vorhaben abrücke, nur das eine oder das andere zuzulassen, und eine Kombination der Möglichkeiten ins Auge fasse, könnte vielen Betrieben wirkungsvoll geholfen werden, heißt es etwa bei der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV). Denn größere Hotels mit 100 Beschäftigten würden bald an den Deckel der einzelnen Beihilfensäulen stoßen. Im Endeffekt käme das den Finanzminister teurer als von Beginn an tiefer und dennoch EU-konform in den Fördertopf zu greifen und damit Jobs zu retten.

"Wenn Unternehmen kaputt sind, gibt es keine Umsatzsteuer, keine Lohnsteuer, keine Sozialversicherungsbeiträge, und der Staat muss für noch mehr Arbeitslose aufkommen", sagt eine ÖHV-Sprecher. Auch der Handel, der vom Lockdown indirekt durch deutlich niedrigere Kundenfrequenz betroffen und in Alarmstimmung ist, hofft auf Ausgleichszahlungen.

Kurzarbeit wird nicht gegengerechnet

Betriebe, die wie die Hotellerie und Gastronomie vom Lockdown betroffen sind, erhalten im November bis zu 80 Prozent des November-Umsatzes von 2019 ersetzt, maximal aber 800.000 Euro. Kurzarbeit soll nicht gegengerechnet werden müssen. Auch gibt es laut ÖHV "Signale", dass Umsätze aus Zustellinitiativen ausgeklammert bleiben sollen. (Günther Strobl, 5.11.2020)