Wenn der Urlaub wegen Corona verbraucht ist und Betreuungspflichten anfallen, gibt es bald Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit.

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Wien – Es ist ein sperriges klingendes Gesetz, das geändert werden soll, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz. Die Novelle, um die es geht, betrifft die sogenannte Sonderbetreuungszeit. Worum es geht? Corona-bedingt sind bei vielen Erziehungsberechtigten, aber auch bei Angehörigen von Pflegebedürftigen oder bei jenen mit Betreuungspflichten für Menschen mit Behinderung sowohl Urlaub als auch freie Tage bereits aufgebraucht. Auch die Pflegefreistellung reicht in vielen Fällen nicht aus.

Also wurde bereits im März die Möglichkeit der Sonderbetreuungszeit geschaffen – bis zu drei Wochen sollten damit für Betreuungspflichten, die während der Pandemie häufiger zu Buche schlagen als sonst, freigespielt werden – allerdings bisher nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber und befristet bis Februar 2021.

Rückwirkend ab 1. November

Jetzt haben ÖVP und Grüne einen Initiativantrag im Nationalrat eingebracht, der eine deutliche Ausweitung der bisherigen Regelung vorsieht: Insgesamt soll es pro Elternteil jeweils vier Wochen Sonderbetreuungszeit geben – und diesmal mit Rechtsanspruch. Der Antrag wird jetzt im Sozialausschuss behandelt, berichtet die grüne Familiensprecherin Barbara Neßler, und soll nach seinem Beschluss rückwirkend ab 1. November gelten.

Für Neßler ist das Vorhaben eine "Win-win-Situation" für beide Seiten, Arbeitnehmer wie Arbeitgeberinnen. Die Dienstgeber erhalten nämlich deutlich mehr als bisher vom Staat für die dadurch entstehenden Kosten zurück: Statt bisher 50 Prozent sollen ihnen künftig 100 Prozent aus den Mitteln des Covid-19-Krisenbewältigungsfonds vergütet werden.

"Ab dem Zeitpunkt der behördlichen Schließung"

Ebenfalls neu: Der Anspruch gilt nicht nur im Krankheitsfall eines unter-14-jährigen betreuungspflichtigen Kindes, sondern auch wenn dieses nur tageweise in Quarantäne muss. Außerdem greift die Regel "ab dem Zeitpunkt der behördlichen Schließung von Lehranstalten und Kinderbetreuungseinrichtungen".

Als Signal für mögliche Schulschließungen im Pflichtschulbereich wollte das am Donnerstag niemand verstanden wissen: Dass diese angesichts der hohen Zahl an Neuinfektionen und Hospitalisierten bereits kommenden Montag anstehen könnten, wurde nach neu aufkommenden Gerüchten vom Kanzleramt abwärts vehement dementiert.

Laut Zahlen des Arbeitsministeriums, die den Grünen zur Verfügung gestellt wurden, haben im Zeitraum zwischen 16. März und 31. Mai 25.703 Personen einen Antrag auf Sonderbetreuung gestellt, zwei Drittel davon Frauen. Die Zahlung an die Unternehmen ist noch am Laufen, heißt es, bisher wurden rund 4,2 Millionen Euro ausbezahlt. (Karin Riss, 6.11.2020)