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Das AMS setzt auf den AMS-Algorithmus.

Foto: AP

Der Einsatz des sogenannten AMS-Algorithmus ist noch nicht vom Tisch. Nachdem die Datenschutzbehörde dessen Einsatz im August untersagt hatte, legte das Arbeitsmarktservice (AMS) dagegen Beschwerde ein und prüft eine mögliche weitere Nutzung. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch die zuständige Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) hervor.

Ursprünglich wollte das AMS den Algorithmus am 1. Jänner 2021 flächendeckend einführen. Im Zuge einer Prüfung stellte die Datenschutzbehörde aber fest, dass gesetzliche Grundlagen für das Projekt fehlen. Unter anderem sei die Letztaufsicht durch einen AMS-Berater nicht sichergestellt.

Kosten

Aus der Beantwortung der Anfrage geht auch hervor, dass der Service bereits mehr als 550.000 Euro gekostet hat. Für die Entwicklung und Implementierung waren rund 360.000 Euro fällig. Die Kosten für die Wartung "betrugen im Jahr 2019 circa 61.000 Euro. Im Jahr 2020 wird mit Kosten in der gleichen Höhe gerechnet." Darüber hinaus sind seit Jänner 2019 für Schulungen "Kosten von circa 76.000 Euro angefallen". Derzeit prüft das AMS auch, ob es möglich ist, den Algorithmus zu verändern, damit die Datenschutzbehörde zufrieden ist. "Die Kostenschätzung für die technische Umsetzung dieses Bescheids liegt derzeit bei rund 60.000 Euro."

Das AMS wollte mit der Einteilung von arbeitslosen Menschen in drei Kategorien mit hohen, mittleren und niedrigen Arbeitsmarktchancen via Computer-Algorithmus die Vergabe von Fördermaßnahmen effizienter machen. Am meisten Förderung sollen künftig Arbeitslose mit mittleren Arbeitsmarktchancen bekommen. Der Berater trifft aber weiterhin die Letztentscheidung über die Arbeitslosenförderung, etwa ob jemand eine teure Facharbeiterausbildung bekommt oder nicht.

Fehlentscheidungen

Kritiker sehen das System in Wien als ungerecht und unfair an. Es würde Berater dazu bringen, Fehlentscheidungen zu treffen, weil sie sich auf vermeintlich objektive Computersysteme verließen. Diese Systeme seien aber nicht wissenschaftlich überprüfbar. Die Daten seien vor allem nach der Corona-Pandemie "völlig unbrauchbar". (Markus Sulzbacher, 10.11.2020)