Die Gefängnismauern, hier in der Strafvollzugsanstalt Stein, sind hoch. Doch mit eingeschmuggelten Smartphones ist eine Kommunikation nach draußen möglich.

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Personen, die wegen einer terroristischen Straftat verurteilt wurden, stellen besondere Anforderungen an den österreichischen Strafvollzug. Einer dieser Problemfälle ist der 21-jährige Lorenz K., der seit seiner Verurteilung vor zwei Jahren aus Sicherheitsgründen bereits in fünf verschiedenen Vollzugsanstalten untergebracht war, wie aus einer aktuellen Antwort von Justizministerin Alma Zadić (Grüne) auf eine parlamentarische Anfrage der FPÖ hervorgeht.

Der gebürtige Wiener Lorenz K., der auch das gleiche muslimische Gebetshaus wie der spätere Terrorattentäter von Wien besuchte, war 2018 in Wien zu neun Jahren Haft verurteilt worden, weil er zwei Jahre davor einen damals zwölfjährigen deutschen Buben zu einem Selbstmordanschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Ludwigshafen bringen wollte. Außerdem hatte er selbst Anschlagspläne im Namen der radikalislamistischen Terror-Miliz Islamischer Staat (IS) gewälzt.

Smartphone in Brot geschmuggelt

Zu Attentaten soll K. auch in Haft weiter aufgerufen haben. Und zwar mit mehreren immer wieder hinter Gitter geschmuggelten Smartphones – einmal in einem Brot versteckt. Für die IS-Propaganda soll er unter anderem Instagram-Accounts mit Alias-Namen benutzt haben.

Aufenthalt in Kleingruppen

Laut Anfragebeantwortung von Zadić durfte K. hinter Gittern den Aufenthalt im Freien in einer Kleingruppe absolvieren. Denn "Strafgefangene sind aus gesetzlichen Gründen bei Tag so lange wie möglich in Gemeinschaft mit anderen Insassen anzuhalten". Er befinde sich aber nicht im gelockerten Vollzug, in dem tagsüber die Zellen immer offen sind. Auch innerhalb einer Justizanstalt sei der verurteilte Islamist mehrere Male verlegt worden, um den Aufbau eines kriminellen Netzwerks zu verhindern. Auch sein Haftraum werde aus diesem Grund immer wieder visitiert.

Zumindest bis August war es K. aber gelungen, die Kommunikatioin nach außen aufrecht zu erhalten. Er soll laut "Profil" sogar ein Selfie aus der Zelle mit einer IS-Fahne im Hintergrund gepostet haben. Diese Hinweise sind derzeit noch Gegenstand von Ermittlungen, deshalb kann die Justizministerin nicht dazu Stellung nehmen.

Immer noch extremistisch

Worauf sie aber auf Frage der FPÖ-Abgeordneten Hannes Amesbauer und Christian Lausch eingeht, sind Maßnahmen des Deradikalisierungsprogrammes. Lorenz K. werde seit seiner U-Haft vom Verein DERAD betreut. "Seitdem wurden und werden von DERAD fortlaufend Berichte erstellt, in denen eine ideologisch extremistische Weltanschauung beim Klienten auch weiterhin festgestellt wurde", hält Zadić fest. Diese Berichte würden an die jeweiligen Justizanstalten gesendet und mit dortigen Fachdiensten besprochen.

DERAD kümmerte sich auch um den vorzeitg entlassenen Attentäter von Wien. In diesem Fall gab es eine günstige Prognose, der 20-jährige hatte den Anschein erweckt, sich vom IS gelöst zu haben. Was sich aber als Betrug an den Betreuern herausstellte. (Michael Simoner, 11.11.2020)