Für die Unterbringung von Häftlingen im Maßnahmenvollzug stehen Sonderanstalten wie etwa die Justizanstalt Asten in Oberösterreich oder Göllersdorf in Niederösterreich zur Verfügung. In den Justitzanstalten Stein, Garsten und Graz-Karlau gibt es speziell eingerichtete Abteilungen für die Unterbringung von zurechnungsfähigen geistig abnormen Rechtsbrechern. In der Justizanstalt Sonnberg werden etwa gefährliche Rückfallstäter betreut.

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Die Regierung will potenziell terroristische Rückfallstäter in Zukunft im Maßnahmenvollzug unterbringen. Sie sollen wie geistig abnorme, gefährliche Straftäter zeitlich unbegrenzt angehalten werden können. Wie das funktionieren soll, ist unklar. Immer wieder wurde der Maßnahmenvollzug aufgrund seiner starken Auslastung als tickende Zeitbombe bezeichnet. Zu wenige Plätze, zu wenig Personal, zu wenige Therapiemöglichkeiten lassen die Verweildauer zudem in die Höhe schnellen.

Drei Arten des Maßnahmenvollzugs

Das österreichische Strafgesetzbuch kennt drei Arten des Maßnahmenvollzugs – die Unterbringung gefährlicher Rückfallstäter (Paragraf 23 Strafgesetzbuch), entwöhnungsbedürftiger Rechtsbrecher (Paragraf 22 Strafgesetzbuch) und geistig abnormer Rechtsbrecher (Paragraf 21 Strafgesetzbuch) in Sonderstrafanstalten. Bei letzteren kann es sich um zurechnungsunfähige Täter handeln (Paragraf 21, Absatz 1 Strafgesetzbuch) oder um solche, die zwar zurechnungsfähig sind, aber unter dem Einfluss einer seelischen oder geistigen Abartigkeit stehen und damit eine Gefahrenquelle darstellen (Paragraf 21, Absatz 2 Strafgesetzbuch).

"Die Unterbringung in einer Anstalt für gefährliche Rückfallstäter soll die Untergebrachten davon abhalten, schädlichen Neigungen nachzugehen, und ihnen zu einer rechtschaffenen und den Erfordernissen des Gemeinschaftslebens angepassten Lebenseinstellung verhelfen", heißt es im Paragraf 171 Strafvollzugsgesetz zum Zweck einer Einweisung. Auch bei Tätern, die sich lebenslang in Verbindung mit Paragraf 21, Absatz 2 Strafgesetzbuch im Maßnahmenvollzug befinden – dazu zählen etwa der im Inzestfall von Amstetten verurteilte Josef F. oder der Wiener Studentinnenmörder Philipp K. –, ist diese Regelung von Bedeutung. Lebenslange können nach Verbüßung von 15 Jahren nämlich an sich ihre bedingte Entlassung beantragen.

Unbestimmte Zeit

Die Unterbringung im Maßnahmenvollzug erfolgt grundsätzlich auf unbestimmte Zeit. Sie kann fortgesetzt werden, selbst wenn die Betroffenen die über sie verhängte Freiheitsstrafe längst verbüßt haben. Eine – in der Regel bedingte – Entlassung kommt erst in Betracht, wenn ein psychiatrischer Sachverständiger zum Schluss kommt, dass keine Gefährlichkeit mehr gegeben ist. Ob eine solche noch vorliegt, muss jährlich überprüft werden. Die Entscheidung über die bedingte Entlassung obliegt dem zuständigen Vollzugsgericht.

Für die Unterbringung stehen Sonderanstalten wie etwa die Justizanstalt Asten in Oberösterreich oder Göllersdorf in Niederösterreich zur Verfügung. Erst heuer kündigte Justizministerin Alma Zadić (Grüne) an, dass die Justizanstalt Asten ausgebaut wird. In den folgenden zwei Jahren sollen hundert Haftplätze mehr geschaffen werden. In anderen Justizanstalten gibt es speziell eingerichtete Abteilungen für die Unterbringung von zurechnungsfähigen geistig abnormen Rechtsbrechern wie etwa in Stein, Garsten und Graz-Karlau. In der Justizanstalt Sonnberg werden etwa gefährliche Rückfallstäter betreut.

Therapie

Der Maßnahmenvollzug wurde 1975 eingeführt. Das Strafgesetzbuch sieht seither vor, dass mit einer auf den Betreffenden abgestimmten Therapie die als gefährlich eingestuften Straftäter insoweit "geheilt" werden sollen, als von ihnen im Fall ihrer Entlassung keine Gefahr mehr ausgeht. Die Realität sieht allerdings anders aus. Die Zahl der Menschen im Maßnahmenvollzug ist in den vergangenen Jahrzehnten explosionsartig angestiegen. Eine Untersuchung des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie ergab etwa, dass im Beobachtungszeitraum 2001 bis 2010 die Anzahl der untergebrachten geistig abnormen Rechtsbrecher von 572 auf 922 angestiegen ist, was eine Zunahme von 61 Prozent innerhalb von nur zehn Jahren bedeutet. Rund 70 Prozent von ihnen leiden unter Schizophrenie. (APA, 12.11.2020)