Wer sich einmal damit abgefunden hat, dass der Verfassungsschutz in Österreich das – auch aus historischen Gründen angelegte – polizeiliche Korsett nicht abstreifen kann, wird die nun präsentierte Reform des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) nicht ablehnen. Schon das vor 18 Jahren gegründete BVT war besser als die bis dahin wild wuchernden Einheiten der Staatspolizei und der Terrorbekämpfung. Und das neue BVT sollte besser aufgestellt sein als das alte.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT).
Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

Der Verfassungsschutz muss zwar weiterhin den Spagat zwischen nachrichtendienstlichen Aufgaben (Infogewinn zur Gefahrenerforschung) und operativen Aufgaben (Ermittlungen und Verhaftungen) schaffen, doch es wurde eine Trennung vollzogen. Die scharfe Zweiteilung und die Stärkung des nachrichtendienstlichen Armes werden vor allem die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerdiensten verbessern. Bisher war nicht auszuschließen, dass in Ermittlungs- oder Gerichtsakten Angaben dazu auftauchten, woher bestimmte Informationen kamen. Das ließ Hinweise aus dem Ausland nicht gerade sprudeln. Nun sollten Quellen besser geschützt sein.

Ob die Kontrollmechanismen ausreichen, muss sich erst zeigen. Operative BVT-Fahnder unterliegen wie alle Polizisten der Kontrolle von unabhängigen Gerichten, die BVT-Agenten sind dem internen (aber unabhängigen) Rechtsschutzbeauftragten verpflichtet – und natürlich dem Parlament.

Was nicht verschwiegen werden darf: Die klare Stärkung des BVT-Nachrichtendienstes richtet sich vor allem an Länder wie Deutschland, die USA, Israel und – wie sich seit dem Wiener Terroranschlag zeigt – auch an Frankreich. Damit wird Österreich auch verstärkt in das Visier des islamistischen Terrors geraten. Umso wichtiger ist eine starke nachrichtendienstliche Allianz mit Verbündeten. (Michael Simoner, 12.11.2020)