Der Eingang zum Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) im dritten Bezirk in Wien.

Foto: Christian Fischer

Die Reform des polizeilichen Verfassungsschutzes mit der strikten Zweiteilung in Nachrichtendienst und Staatspolizei ist auf Schiene. Doch im Hintergrund gibt es offenbar noch Unsicherheiten darüber, wie die künftigen Chefposten im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) besetzt werden sollen.

Konkret geht es um die neuen, mehrstufigen Eignungstests und die verschärfte Vertraulichkeitsprüfung, die alle künftigen Staatsschützer absolvieren müssen – alle bis auf die Führungskräfte, wie Hermann Greylinger, Vorsitzender der sozialdemokratischen Polizeigewerkschaft (FSG), im Gespräch mit dem STANDARD kritisiert. Die Ausnahmen seien damit begründet worden, dass die strengen Auswahlkriterien für eine Aufnahme ins neue BVT nicht mit dem Ausschreibungsgesetz vereinbar seien. "Dann muss man eben das Gesetz ändern", so Greylinger. Dafür reiche eine einfache Mehrheit im Nationalrat.

Ministerium dementiert

Im Innenministerium zeigt man sich überrascht von den Vorwürfen, dass nur das BVT-Fußvolk zum Eignungstest müsse. Alle, bis hin zur künftigen Direktorin oder zum künftigen Direktor, müssten ihre Vertrauenswürdigkeit und ihre fachliche Qualifikation unter Beweis stellen.

Die neue Personalrekrutierung für den Staatsschutz wird bereits angewendet. Bewerberinnen und Bewerber müssen unter anderem normierte und Standardisierte Tests aus der psychologischen Eignungsdiagnostik absolvieren. Zu den vorgegebenen Kriterien zählt ein psychologisch und fachlich zugeschnittenes Anforderungsprofil. Für das Ziel, die Personalrekrutierung im BVT an internationale Standards anzupassen, hat man sich viel von den Auswahlverfahren bei ausländischen Partnerdiensten abgeschaut.

Die Opposition hat außerdem vorgeschlagen, dass bei den Personalentscheidungen über die Spitzenposten der Hauptausschuss des Parlaments eingebunden werden soll, was aber von der ÖVP abgelehnt wurde. "So ist einem macht- und parteipolitischen Missbrauch bei den Personalentscheidungen weiter Tür und Tor geöffnet", zürnt SPÖ-Mann Greylinger.

Politische Einfärbung

Genau diese Diskussion um parteipolitische Färbungen des Verfassungsschutzes wollte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) eigentlich strikt vermeiden. Der Vorwurf, dass der Staatsschutz türkis eingefärbt sei, spielte ja auch schon im BVT-U-Ausschuss eine tragende Rolle. Nehammer wollte dieses Kapitel hinter sich lassen und hat in den vergangenen Tagen mehrfach betont, dass bei der Reform des Verfassungsschutzes immer alle Parteien eingebunden waren und sind. Und dass dieser Prozess völlig transparent ablaufe.

Das Bild vom türkis eingefärbten BVT war im Sommer durch die Bestellung von Johannes Freiseisen zum interimistischen Direktor genährt worden. Er war davor stellvertretender Abteilungsleiter im BVT – aber auch Mitarbeiter der früheren Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und von Ex-Innenminister Wolfgang Sobotka (beide ÖVP). (Michael Simoner, 14.11.2020)