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Nach der Sperrstunde für Gastronomie, Hotels und einige andere Branchen müssen ab Dienstag weitere Betriebe in den Lockdown. Das gilt vor allem für den Handel und Dienstleister wie Friseure oder Kosmetikstudios. Lediglich Supermärkte, Apotheken, Drogerien, Trafiken, Banken, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten Tierfutterhändler und wenige andere Betriebe dürfen offenbleiben. Die Schließungen werden – wie schon im Frühjahr – die betroffenen Unternehmen massiv belasten.

Die Regierung hat daher am Samstag neue Hilfen vorgestellt. Wie schon in der Gastronomie und Hotellerie nach dem sanften Lockdown vor zwölf Tagen versprochen, sollen auch den nun zusätzlich betroffenen Betrieben ein Teil des Umsatzentfalls abgegolten werden. Allerdings fällt wird nun differenziert, sodass es für einige Branchen deutlich weniger gibt.

Bis zu 80 Prozent Umsatzersatz

Ebenso wie Restaurants, Bars und Beherbergungsbetriebe sollen auch körpernahe Dienstleister bis zu 80 Prozent des Umsatzes vom November des Vorjahres erhalten. Das sind beispielsweise Friseure, Masseure oder Kosmetiker. Der Handel hingegen kann nur auf eine Kompensation von 20, 40 oder 60 Prozent hoffen. Auf 60 Prozent Ersatz Anspruch haben Anbieter verderblicher Waren wie beispielsweise der Blumenhandel.

In anderen Bereichen kann die Vergütung dann auf 20 Prozent schrumpfen. Wer nun auf welchen Zuschuss hoffen kann, hängt von verschiedenen Faktoren wie Gewinnspanne oder den erwarteten Nachholfeffekten nach dem Lockdown, die beispielsweise im Mai nach Wiedereröffnung der Geschäfte im Möbelhandel groß waren. Wegen der Komplexität wird die Beantragung der Hilfen über FinanzOnline vorübergehend nicht möglich sein.

Klagen angedroht

Der Handelsverband reagierte umgehend auf das neue Hilfpaket und brachte Kritik an. Er habe "kein Verständnis" dafür, dass die Branche weniger erhalte als Hotels und Gastro, sagte Geschäftsführer Rainer Will. Einige Händler erwägen den Gang zum Verfassungsgerichtshof, teilte Will mit. Zwischen den betroffenen Branchen dürfe kein Unterschied gemacht werden. Anders äußerte sich der Obmann des Handels in der Wirtschaftskammer, Rainer Trefelik. Generell sei der angekündigte Umsatzersatz eine "gute Nachricht", meint er.

Seit dem Lockdown light haben laut Finanzministerium gut 30.000 Firmen einen Umsatzersatz von zusammen rund 900 Millionen Euro beantragt, 800 Millionen davon stehen demnach kurz vor der Auszahlung. Die Kosten für das neue Hilfspaket bezifferte Finanzminister Gernot Blümel mit rund drei Milliarden Euro.

Neue Hilfen

Zudem soll der Fixkostenzuschuss den Betrieben über die Runden helfen. Allerdings sind dieser Zuschuss und er Umsatzersatz mit 800.000 Euro pro Betrieb gedeckelt. Parallel dazu soll es eine Verlustabdeckung von bis zu drei Millionen Euro für größere Betriebe geben. Damit wird ein von der EU-Kommission ausgearbeitetes Modell aufgegriffen. Damit wolle man die Unternehmen gut durch die Krise bringen, erklärte Blümel am Samstag.

Zudem gibt es für die am Dienstag geltenden Schließungen jene ausgeweitete Form der Kurzarbeit, die schon für Gastro und Hotels konzipiert wurde. Sie sieht vor, dass die Arbeitszeit während des Lockdowns auf null reduziert werden kann. Zudem können Eltern mit betreuungspflichten Kindern Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen, wenn Schulen oder Kindergartengeschlossen sind. Bis zu vier Wochen lang übernimmt die öffentliche Hand dann die Gehaltszahlung. Arbeitsministerin Christine Aschbacher hofft, mit dem Paket Arbeitsplätze zu sichern. (Andreas Schnauder, 14.11.2020)