Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer.

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Der "Lockdown-Bonus" für freischaffende Künstlerinnen und Künstler aufgrund des neuerlichen Lockdowns kann ab morgen, dem 17. November 2020, über die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) beantragt werden. Das haben Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer und SVS-Obmann Peter Lehner am Montag bekanntgegeben.

Alle bei der SVS versicherten Künstlerinnen und Künstler können, wenn sie vom Lockdown betroffen sind, eine Sonderzahlung von 1.300 Euro beantragen – unabhängig von und zusätzlich zu allen anderen bisherigen Unterstützungsinstrumenten. Der Bonus steht damit sowohl jenen Künstlerinnen und Künstlern offen, die schon bisher aus der SVS eine Überbrückungsfinanzierung erhalten haben, als auch jenen, die monatlich Unterstützung aus dem Härtefallfonds der Wirtschaftskammer beziehen.

"Jede selbständige Künstlerin und jeder Künstler, der unter diesem Lockdown leidet, hat damit – zusammen mit den bisherigen Maßnahmen – im November ein Mindesteinkommen von 2.300 Euro", erklärt Staatssekretärin Mayer. "Dieser Grad der Unterstützung für Freischaffende braucht auch international keinen Vergleich zu scheuen. Ich bedanke mich ausdrücklich bei der SVS für die gute Zusammenarbeit und die schnelle Umsetzung dieser wichtigen Maßnahme."

Fonds wird 2021 verlängert und aufgestockt

"Der neuerliche Lockdown war für viele Künstlerinnen und Künstler im Corona-Krisenjahr ein neuerlicher Rückschlag. Wie bereits beim Künstlerüberbrückungsfonds können wir auch diesmal für eine rasche und vor allem unbürokratische Unterstützung sorgen", betont Peter Lehner, Obmann der Sozialversicherung der Selbständigen.

Bisher konnten Künstlerinnen und Künstler über die SVS eine Überbrückungsfinanzierung von 10.000 Euro für zehn Monate erhalten. Rund 42 Millionen Euro wurden auf diesem Weg bereits ausgezahlt. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Anträge beträgt derzeit rund zwei Werktage. Wie bereits angekündigt wird der Fonds auch 2021 verlängert und von insgesamt 90 auf 110 Millionen Euro aufgestockt. Die entsprechenden Gesetzesänderungen sind derzeit in Vorbereitung. (APA, 16.11.2020)