Im Gegensatz zum ersten Lockdown im Frühjahr gibt es diesmal noch keine Urlaubssperre für Polizisten.

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Wien – Die Polizei geht mit der gleichen 3D-Strategie in den Lockdown wie schon im vergangenen Frühjahr: Dialog, Deeskalation, Durchgreifen. Sowohl im Innenministerium als auch bei der Wiener Polizei wird auf STANDARD-Anfragen betont, dass nicht jeder Mensch, der in der Öffentlichkeit zu sehen ist, kontrolliert werde. "Es wird auch nicht jedes Auto angehalten, in dem zwei Personen sitzen, aber es wird Stichproben geben", so die Auskunft. Man rechne fest mit der Vernunft der Bevölkerung. Aber wo der Eindruck entstehe, dass Menschen nicht die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen einhalten, werde eingeschritten.

Um zu überprüfen, ob angegebene Gründe für ein Verlassen der Wohnung der Verordnung entsprechen, kann die Polizei auch Abfragen im Zentralen Melderegister tätigen. Also wenn man beispielsweise angibt, dass man seine Eltern versorgen muss, kann geprüft werden, ob diese auch tatsächlich an der angegebenen Adresse gemeldet sind.

Keine Ausweispflicht

Eine Ausweispflicht in der Öffentlichkeit gibt es in Österreich grundsätzlich nicht. Auch während des Lockdowns nicht. Die Polizei weist aber drauf hin, dass eine Kontrolle schneller über die Bühne geht, wenn man sich ausweisen kann. Ist man mit einer gemäß Verordnung zugelassenen Person unterwegs, kann auch diese, wenn sie sich ausweisen kann, die Identität ihrer Begleitung bestätigen. Wer sich gar nicht ausweisen kann und keinen Bürgen hat, muss im Bedarfsfall mit auf die Polizeiinspektion, wo die Identität etwa im Führerscheinregister überprüft wird.

Sowohl im ländlichen als auch im urbanen Bereich werden Polizisten weiterhin nach derzeit illegalen Partys Ausschau halten. Denn je länger sich Österreich im Lockdown befinden wird, desto ungeduldiger werden die Partypeople, ist man sich im Innenministerium bewusst.

Keine Urlaubssperre

Eine verstärkte Abkommandierung zu Corona-Kontrollen ist derzeit nicht vorgesehen, auch auf eine Urlaubssperre bei der Polizei wurde – im Gegensatz zum ersten Lockdown – bisher verzichtet. Dies auch deswegen, weil es damals Probleme bei stornierten Urlauben gegeben hatte. Manche Entschädigungszahlungen der Versicherungen sind nämlich einkommenssteuerpflichtig. Und das hat nicht nur bei Betroffenen, sondern auch bei Personalvertretern für Unmut gesorgt. (Michael Simoner, 16.11.2020)