Kleidung kann man sich in den nächsten Wochen in Österreich im stationären Handel nicht kaufen, Waffen schon.

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So ein Lockdown fördert so manche überraschende Differenzierung zutage. Offen halten dürfen ja zahlreiche Branchen, vom Lebensmittelhandel über Drogeriemärkte bis hin zu Apotheken, Tankstellen, Banken, Telekomgeschäften und Trafiken. Ebenfalls erlaubt ist das Betreten von Geschäften, die Sicherheits- und Notfallprodukte anbieten.

Was für den Laien einleuchtend klingt, birgt ein interessantes Detail: Zu diesen Geschäften zählt auch der Waffen- und Munitionshandel, wie die Wirtschaftskammer Österreich bestätigt. Ein Bericht von "oe24" hat in den sozialen Netzwerken einige verwunderte Reaktionen hervorgerufen. Die Ausnahme sei absurd, meinten einige Nutzer. "Güter des täglichen Bedarfs halt", meinte ein Nutzer lakonisch.

Heiße Diskussionen über das Offenhalten des Waffenhandels.

Eine Erklärung dafür bietet eine Stellungnahme von Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Demnach wurde die Land- und Forstwirtschaft als systemrelevant definiert. Jagd gilt als berufliche Tätigkeit und ist ebenso weiterhin zulässig.

Bauernmärkte, Direktvermarkter, Bauernläden, Selbstbedienungsläden sowie der Ab-Hof-Verkauf dürfen weiter von 6 bis 19 Uhr offen haben, wie es aus dem Ministerium heißt. Selbiges gilt für Märkte im Freien. Gelegenheitsmärkte und damit auch Christkindlmärkte müssen hingegen in den nächsten Wochen geschlossen bleiben. Für den Agrarhandel, Gartenbau und Handel mit Saatgut, Futter und Düngemittel gelten die verordneten Schließungen ebenfalls nicht. Auch Tierversteigerungen sind weiter erlaubt.

Reisebüros müssen nicht zusperren

Auch Reisebüros dürfen weiter geöffnet bleiben, was in der Branche für Kritik sorgt. "Das war ein Fehler", sagt WKO-Fachspartenobmann Gregor Kadanka. Die weitere Öffnung ist für ihn nicht nachvollziehbar: "Reisebüros sind wohl kaum systemrelevant." Zudem seien Reisen zu touristischen Zwecken laut Gesundheitsministerium verboten, so Kadanka. Die Regelung bringe "massive wirtschaftliche Auswirkungen" mit sich – denn Reisebüros sind vom Umsatzersatz ausgeschlossen, wie er erklärt. "Dabei ist unbestritten, dass keine andere Branche so massiv betroffen ist. Wir haben seit März als Branche einen Umsatzrückgang von ca. 95 Prozent."

Die Regelung sorgt auch in der Opposition durchaus für Unmut. "Über 2.500 Reiseunternehmen mit 10.000 Mitarbeitern stehen durch das türkis-grüne Regierungschaos vor dem Ruin", kritisierte der FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz in einer Aussendung. "Was sich im ersten Moment gut anhört, entpuppt sich aber rasch als eine wirtschaftliche Falle."

Darüber hinaus gibt es einige weitere kuriose Details, wer laut Einschätzung der Kammer offen bleiben darf – und wer nicht: Vinotheken dürfen offenhalten, da sie laut Wirtschaftskammer unter die Ausnahmeregelung Lebensmittelhandel fallen. Geschlossen bleiben müssen dagegen Buchhandlungen, nur ein Bücher-Lieferdienst ist zulässig. (red, APA, 17.11.2020)