Der Ein-Meter-Abstand ist immer Voraussetzung für Treffen mit haushaltsfremden Personen.

Foto: EPA / ALESSANDRO DI MARCO

Frage: Darf ich zu zweit joggen oder spazieren gehen?

Antwort: Es kommt auf zwei Dinge an: mit wem und wieso man joggen gehen will. Trifft man sich, um mit einem engen Angehörigen (Eltern, Kinder, Geschwister) oder einer engen, wichtigen Bezugsperson (mit der man mehrmals wöchentlich physischen Kontakt hat) joggen zu gehen, ist das zweifellos erlaubt. Wichtig ist, im öffentlichen Raum zu haushaltsfremden Personen mindestens einen Meter Abstand zu halten. Unterschiedliche Ansichten gibt es dahingehend, ob man sich (etwa zum Joggen oder Spazieren) auch mit Personen treffen darf, die nicht unter die beiden Kategorien fallen, also zum Beispiel mit Bekannten. Das ist nach Ansicht des Gesundheitsministeriums nicht erlaubt. Laut diesem darf man sich nur mit Menschen aus dem gemeinsamen Haushalt, seinem Lebenspartner, einem engen Angehörigen oder einer wichtigen Bezugsperson treffen. Doch manche Juristen sehen das, unter bestimmten Voraussetzungen, anders.

Frage: Wie argumentieren Juristen, dass das Spazierengehen auch mit Bekannten möglich sei?

Antwort: Rechtsanwalt Florian Horn meint etwa, dass solche Treffen möglich seien – unter Bezugnahme auf die Ausnahmen "körperliche oder psychische Erholung", die als Gründe zum Verlassen der Wohnung ebenfalls angeführt sind und bei denen keine Personenanzahl angegeben sei: "Eine groß organisierte Sache mit einem Lauftrainer ist aber sicher nicht möglich." Ähnliche Diskussionen wurden auch schon beim Lockdown im Frühling geführt.

Frage: Wieso gibt es Vorbehalte gegenüber solchen Treffen, draußen besteht ja geringes Risiko?

Antwort: Die Situation in der Intensivmedizin ist sehr ernst. Prinzipiell geht es in den nächsten Wochen darum, die physischen sozialen Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren. Zum einen verringert sich das Infektionsrisiko im Freien und mit Abstand zwar um ein Vielfaches. Zum anderen gibt es aber Befürchtungen, dass man, vielleicht auch unabsichtlich, bei Treffen auf Regeln vergisst. "Wir sind eben nur Menschen, und wenn solche zusammenkommen, wollen sie zusammenrücken", sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) etwa kürzlich im ORF-Bürgerforum zu dieser Thematik.

Frage: Darf man sein Kind zu einem Spielgefährten samt Elternteil begleiten?

Antwort: Laut Gesundheitsministerium darf man grundsätzlich nur als Einzelperson einen anderen Haushalt besuchen. Jedoch, so heißt es seitens des Ministeriums: "Wenn es sich dabei um zwei enge Bezugspersonen handelt, die in der Regel mehrmals pro Woche Kontakte haben, dann dürfen sich diese mit ihren beiden aufsichtspflichtigen Kindern treffen." Verfassungsexperte Heinz Mayer liest die Verordnung so, dass generell ein ganzer Haushalt einen anderen Haushalt besuchen darf – sofern es sich um enge Angehörige oder wichtige Bezugspersonen handelt. Rechtsanwalt Horn geht davon aus, dass dies in Ordnung sein müsste, sofern keine große Spielrunde veranstaltet wird und diese Kinder auch sonst "regelmäßig miteinander spielen". Er verweist auf einen entsprechenden Passus der Verordnung, wonach es für die "Aufsicht minderjähriger Kinder" eine Ausnahme gibt.

Frage: Darf eine Mutter oder ein Vater gemeinsam mit einem Kind die Großeltern besuchen?

Antwort: Großeltern dürfen ihre minderjährigen Enkelkinder beaufsichtigen, heißt es dazu aus dem Gesundheitsministerium. "Dies jedoch nur, wenn eine Aufsichtsnotwendigkeit besteht. Eine solche Aufsichtsnotwendigkeit ist jedenfalls nicht gegeben, wenn die Eltern der Kinder ebenfalls anwesend sind." Eltern können also die Kinder zu den Großeltern bringen, dürfen dort aber nicht bleiben. Appelliert wird jedenfalls, den Kontakt zu Risikogruppen "massiv einzuschränken" und Schutzmaßnahmen einzuhalten: Abstand halten, häufig lüften, Hände waschen, Maske tragen.

Frage: Wie viele Personen dürfen gemeinsam ein Auto nutzen?

Antwort: Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen gemeinsam ein Auto nutzen. In jeder Reihe dürfen aber nur zwei Personen sitzen. Das gilt auch für Taxis. Zusätzlich muss eine Maske getragen werden. Aber Achtung: Das Ansteckungsrisiko steigt in kleineren Innenräumen. Sofern vorhanden, empfiehlt sich eine hochwertige Maske. (Vanessa Gaigg, 18.11.2020)