Ein positiver Schnelltest erfordert zwingend einen nachfolgenden PCR-Test.

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Wien – Antigenschnelltests für symptomfreie Personen dürfen in spezialisierten Apotheken durchgeführt werden. Voraussetzungen dafür sind Schulungsmaßnahmen zur korrekten Durchführung, Hygienemaßnahmen und die Meldung positiver Ergebnisse an die Bezirksverwaltungsbehörde, hieß es am Dienstag in einer Aussendung der Kammer.

Laut Ulrike Mursch-Edlmayr, Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer, wollen viele Menschen über ihren Infektionsstatus Bescheid wissen. Ein positiver Schnelltest muss gemeldet werden und erfordert zwingend einen nachfolgenden PCR-Test, um auf Nummer sicher zu gehen. Denn bei symptomfreien Personen kann es auch zu falsch-positiven Ergebnissen kommen.

Keine gemeinsame EU-Regeln für Schnelltests an Flughäfen

Die Hoffnung der europäischen Luftfahrtbranche auf die Einführung von Corona-Schnelltests zur Erleichterung von Reisen hat hingegen einen Dämpfer erhalten. Viele EU-Länder lehnen eine gemeinsame Regelung für Schnelltests ab, geht aus einem internen Dokument hervor, das Reuters vorliegt. "Eine große Anzahl von Mitgliedstaaten hat deutlich gemacht, dass Diskussionen über gemeinsame Mindeststandards und -kriterien verfrüht wären", heißt es in dem Papier vom 12. November.

Die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten wollen am Donnerstag per Videokonferenz über eine Koordination der Maßnahmen im Kampf gegen Corona sprechen. Die Fluggesellschaften drängen die Regierungen auf Alternativen zu pauschalen Reisebeschränken inmitten der zweiten Infektionswelle in Europa, wobei Lufthansa und Alitalia die Verwendung von Antigen-Schnelltests wollen.

Die Airlines setzen darauf, dass die Behörden weltweit die Reisebeschränkungen in der Pandemie durch den Einsatz von Tests lockern, so dass auch wieder Reisen in Risikogebiete ohne Quarantänepflicht möglich wären. Auf internationaler Ebene setzt sich der Luftfahrtverband IATA dafür bei der staatlichen internationalen Luftfahrtorganisation ICAO ein. (APA, red, 17.11.2020)