Während manche Menschen seit Monaten im Homeoffice arbeiten, wird anderen diese Möglichkeit verwehrt.

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So wenige Menschen wie möglich zu treffen und so gut es geht die Wohnung oder das Haus nicht zu verlassen: Das sind die Gebote des zweiten Lockdowns. Das betrifft auch das Arbeitsleben. Demnach sollten jene Betriebe, in denen die Möglichkeit auf Homeoffice besteht – also die Arbeitsabläufe weitgehend reibungslos ablaufen –, ihren Mitarbeitern diese auch gewähren, so der Appell der Regierung.

Angst vor Kontrollverlust

Während manche Unternehmen dieser Empfehlung nachgehen und teilweise seit dem ersten Lockdown im Frühjahr gänzlich auf Homeoffice umgestellt haben, verpflichten andere ihre Belegschaft zur Anwesenheit vor Ort. Dieser User antwortet auf ein Posting, in dem geschildert wird, dass es bereits zu Corona-Clustern innerhalb des Unternehmens kommt:

Dass es bei der Thematik oft um die Kontrolle der Arbeitnehmer geht, meint dieser User:

Bei anderen wiederum sieht die Situation entspannter aus, und die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten, wird seitens des Arbeitgebers gewünscht und angeboten:

Können und dürfen Sie von zu Hause aus arbeiten?

Welche Vorschriften und Regelungen gibt es seitens Ihres Unternehmens? Aus welchen Gründen lehnt Ihr Arbeitgeber Homeoffice ab, obwohl dies möglich wäre? Berichten Sie von Ihren Erfahrungen! (mawa, 19.11.2020)