Wer einen Gewerbeschein oder einen Firmenbuchauszug vorweisen kann, darf weiter in Baumärkten einkaufen.

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Wien – Die Frage, wer welche Produkte verkaufen darf, spaltet derzeit den Handel. Wie berichtet wird darüber gestritten, ob Supermärkte und Drogerien Spielzeug oder Elektrogeräte aus ihrem Sortiment verbannen sollen. Für Verwunderung sorgten zudem Lockdown-Ausnahmen für Reisebüros, Tierversteigerungen und den Waffenhandel. Und auch Baumärkte sind von der Regelung ausgenommen – Gewerbetreibende können dort weiter normal einkaufen.

Während Baumärkte im März geschlossen waren – was im Vorfeld zu einem regelrechten Run auf Blumenerde und Co geführt hatte –, gelten nun andere Regeln. Denn "zweiseitig unternehmensbezogene Geschäfte" wurden von der Verordnung ausgenommen. Das soll wohl dafür sorgen, dass etwa Bauarbeiter oder Installateure die für ihre Arbeit notwendigen Materialien weiter besorgen können. In der Praxis heißt das aber: Jeder Gewerbetreibende – unabhängig von der Branche – kann in Baumärkten einkaufen.

Gesamtes Sortiment erhältlich

Das gesamte Sortiment ist weiter erhältlich, wie ein Rundruf in der Branche zeigt. Gewerbetreibende müssen allerdings einen entsprechenden Nachweis vorzeigen – etwa einen Gewerbeschein oder einen Firmenbuchauszug. "Es gibt aber sehr strenge Kontrollen", heißt es bei Hornbach. Darüber hinaus müssten Hygiene- und Abstandsregeln weiter eingehalten werden. Das sei – zumindest am ersten Lockdown-Tag – kein Problem gewesen, sagt ein Sprecher. Der Andrang sei am Dienstag sehr verhalten gewesen. Die eigenen Mitarbeiter will man jedenfalls nicht in Kurzarbeit schicken, wie Hornbach auf Nachfrage bestätigt.

In Baumärkten ist derzeit weiter das gesamte Sortiment erhältlich – zumindest für Gewerbetreibende.
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Auch bei Obi und Bauhaus sind die Türen für Gewerbetreibende weiter geöffnet. Dabei muss nicht zwingend der Unternehmer selbst in den Baumarkt kommen. Eine Vollmacht bzw. ein Ausfolgeschein in Kombination mit einem Lichtbildausweis würden genügen. Dann könnten auch Mitarbeiter einkaufen.

Brennstoff ja, Christbaumkugeln nein

Und was ist mit Privatpersonen? Diese könnten einerseits das Onlineangebot nutzen, heißt es bei mehreren Ketten. Für den Erwerb von Tierfutter, Notfall- und Sicherheitsprodukten können sie aber sehr wohl den Markt betreten. Andere Güter dürfen dabei jedoch nicht vor Ort gekauft werden. Das heißt: Eine Privatperson darf zum Beispiel Brennstoff besorgen, nicht aber Christbaumkugeln – die müssten bei der Kassa bleiben, erklärt ein Bauhaus-Sprecher. Ein Gewerbetreibender darf hingegen beide Produkte kaufen – denn der Weihnachtsschmuck könnte zur Dekoration des eigenen Geschäfts dienen.

Ob das Angebot tatsächlich genutzt wird, könne man derzeit noch nicht sagen, heißt es bei Bauhaus. Die Mitarbeiter hätten jedenfalls genug zu tun – immerhin werde weiter Ware aus dem Ausland geliefert, die nun eingeschlichtet wird. "In der Geschwindigkeit, in der das alles geschehen ist, konnte man das gar nicht so schnell stoppen", so der Sprecher.

"Corona-Gewinner"

Baumärkte sind bisher jedenfalls recht gut durch die Krise getaucht. Während einige Handelsbranchen heuer mit herben Umsatzeinbußen rechnen müssen, gehören Baumärkte – zusammen mit der Elektro- und Möbelbranche – laut einer Analyse des gewerkschaftsnahen Thinktanks Momentum zu den finanziellen "Corona-Gewinnern". Die Branche hat demnach ein Umsatzplus in der Höhe von fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum erreicht. (lauf, 18.11.2020)