Kein Werbeverbot, sondern Ernährungsleitlinien für ungesunde Lebensmittel.

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Wien – Die Regierung hat im Ministerrat am Mittwoch ein Gesetzespaket zur Umsetzung der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD) beschlossen, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-, das KommAustria-, das ORF- und das Privatradio-Gesetz geändert werden. Die neuen Regelungen stärken unter anderem Barrierefreiheit und Jugendschutz. Änderungen gegenüber dem Begutachtungsentwurf gab es bei den von der Wirtschaft kritisierten Vorschriften rund um ungesunde Lebensmittel.

Werberegeln auf Video-Sharing-Plattformen ausgeweitet, 30 Prozent europäische Werke

In Österreich geltende Werberegeln und Jugendschutzanforderungen werden mit der Gesetzesnovelle auch auf Anbieter von Video-Sharing-Plattformen ausgeweitet. Künftig müssen auf Abrufdiensten außerdem mindestens 30 Prozent europäische Werke angeboten werden. Außerdem werden der ORF, private Fernsehveranstalter sowie Betreiber von Abrufdiensten dazu verpflichtet, mehr Inhalte für Menschen mit Behinderung barrierefrei zugänglich zu machen. Der ORF muss bis zum Jahr 2030 die Barrierefreiheit aller seiner Sendungen mit Sprachinhalten anstreben.

Leitlinien statt Gesetz

Eine Änderung gab es bei den ursprünglich geplanten, unter anderem von der Werbebranche und dem ÖVP-Wirtschaftsbund scharf kritisierten Vorschriften rund um Werbung für ungesunde Lebensmittel. "Die im Begutachtungsverfahren stark umstrittenen verpflichtenden Nährwertprofile wurden gesetzlich nicht verankert und stattdessen auf allgemeine Ernährungsleitlinien abgestellt", hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme des Kanzlerbeauftragten für Medien, Gerald Fleischmann (ÖVP). Die Verhaltensrichtlinien sollen darauf abzielen, "die Einwirkung audiovisueller Kommunikation" entsprechender Lebensmittel und Getränke auf Minderjährige "wirkungsvoll zu verringern", heißt es im Entwurf. Ihre "positiven Ernährungseigenschaften" sollen nicht hervorgehoben werden.

Jugendschutz, barrierefreih, europäische Werke auf Streamingportalen

Es sei gelungen, ein umfassendes Gesetzespaket auf den Weg zu bringen, "das neue Maßstäbe im Bereich der Verfügbarkeit von barrierefreien Inhalten setzt und für einen besseren Jugendschutz im Internet sowie für mehr Angebot an europäischen Werken auf Streaming-Portalen wie Netflix und Amazon Prime sorgen wird", so Fleischmann.

Auch die Mediensprecherin der Grünen, Eva Blimlinger, zeigte sich mit dem Gesetzespaket zufrieden: "Vor allem im Bereich der Barrierefreiheit und des Jugendschutzes sind große Verbesserungen für die Konsumentinnen und Konsumenten erreicht worden. Gleichzeitig haben wir es geschafft, die Richtlinie so umzusetzen, dass nicht mehr jeder kleine Videokanal eines Kulturbetriebs, eines Sportvereins oder einer Hochschule mit den großen Mediendiensten gleichgesetzt wird und hohe administrative Hürden auf sich nehmen muss. Wichtig war uns auch, die Rahmenbedingungen für die Werbung von Lebensmitteln und Getränken – Stichwort Fett, Salz, Zucker – deren übermäßige Aufnahme nicht empfohlen wird, klarzustellen", so Blimlinger. Das Gesetzespaket sollen mit 1. Jänner 2021 in Kraft treten. (APA, 17.11.2020)