Wie schon beim Lockdown im Frühjahr (Bild) führt die Polizei nun wieder Kontrollen durch.

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Wien – In Österreich leben 8,9 Millionen Menschen. Rund 1,3 Millionen davon sind jünger als 14, können also strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Bleiben also 7,6 Millionen Menschen, die mit Konsequenzen der Strafverfolgungsbehörden rechnen müssen, wenn sie etwas Verbotenes anstellen. So gesehen sind 97 Anzeigen, die am ersten Tag des zweiten Lockdowns wegen Verstoßes gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz erstattet wurden, verschwindend gering. Andererseits hat die Polizei zu Beginn der verschärften Maßnahmen auch nicht gleich jeden Verstoß geahndet, sondern in vielen Fällen nur ermahnt.

Keine Verstoß in Vorarlberg

Laut Innenministerium wurden am Dienstag außer den Anzeigen zwei Organstrafmandate nach dem Epidemiegesetz und 32 Organmandate nach dem Maßnahmengesetz ausgestellt. Am bravsten war die Bevölkerung in Vorarlberg, wo es keine einzige Anzeige oder sonstige Sanktion gab. Die meisten Anzeigen gab es mit 32 an der Zahl in Niederösterreich, gefolgt von Wien (23 Anzeigen und 13 an Ort und Stelle ausgestellte Strafverfügungen) und Oberösterreich (13 Anzeigen, neun Organstrafmandate).

Den einzigen gröberen Verstoß am ersten Lockdown-Tag entdeckte die Wiener Polizei in einer Shisha-Bar im 17. Bezirk, die illegalerweise geöffnet war. Der Betrieb wurden geschlossen, der Inhaber und rund zwanzig Besucher müssen sich auf saftige Strafen gefasst machen. (Michael Simoner, 18.11.2020)