Für die seit 2. März in Konkurs befindliche ehemalige Meinl Bank – die nach dem Entzug der Banklizenz unter Anglo Austrian AAB AG firmierte – liegt der richterliche Schließungsbeschluss für wesentliche Teile der Gesellschaft vor.

Foto: Matthias Cremer

Wien – Für die seit 2. März in Konkurs befindliche ehemalige Meinl Bank – die nach dem Entzug der Banklizenz unter Anglo Austrian AAB AG firmierte – liegt der richterliche Schließungsbeschluss für wesentliche Teile der Gesellschaft vor. Das brauchte Zeit. Erst Ende Oktober hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) nach einem erbitterten Streit zwischen Ex-Kunden der vormaligen Bank und der Finanzmarktaufsicht (FMA) beschieden, dass das Konkursverfahren auch formal rechtens war.

Comeback der Einlagensicherung

Nachdem Tagsatzungstermine immer wieder verschoben worden sind, ist eine Tagsatzung nun für den 26. November anberaumt. Bevorrechteter Gläubiger ist die Einlagensicherung, die für Sparerentschädigungen aufkommt. Mit der Ex-Meinl Bank ist heuer zum ersten Mal seit 19 Jahren die Einlagensicherung wieder schlagend geworden. Im Sommer kam es mit dem Zusammenbruch der burgenländischen Commerzialbank Mattersburg dann zum bisher größten Einlagensicherungsfall. Die Commerzialbank Mattersburg ist schon zur Gänze behördlich und gerichtlich geschlossen.

Wie im Fall der AAB aus der Insolvenzdatei zum Konkursverfahren am Handelsgericht Wien hervorgeht, wurde die Schließung folgender Teilbereiche angeordnet: Corporate Banking, Cashier Desk (Kassa), Compliance – per gerichtlichem Beschluss und Bekanntmachung vom 5. November. (APA, 18.11.2020)