Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) verantwortet den Fixkostenzuschuss.

Er ist einer der Eckpfeiler der staatlichen Hilfsprogramme im Kampf gegen die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie: der Fixkostenzuschuss. Seit es ihn gibt, reißt die Kritik an dem Instrument nicht ab. Viele Unternehmer beschwerten sich, dass die Anträge langsam bearbeitet werden.

Nun wird publik, dass auch Kosten gefördert werden, bei denen nicht ganz klar ist, warum. Zu den ersetzbaren Fixkosten zählen neben Zinsen für Kredite, Prämien für Versicherungen insbesondere Mieten. Bis zu drei Millionen Euro kann der Zuschuss pro Unternehmen ausmachen, teilte die EU-Kommission am Freitag mit, auch wenn sich Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) eigentlich fünf Millionen gewünscht hätte. Ab Montag beantragbar wird vorerst aber weiter jene Version mit 800.000 Euro sein, hieß es aus dem Finanzministerium. Dort wird an den Details zum Drei-Millionen-Fixkostenzuschuss weitergearbeitet.

Dabei gilt, dass auch verbundene Unternehmen, bei denen eine Gesellschaft einer Schwestergesellschaft ein Gebäude vermietet, einen staatlichen Zuschuss beantragen können. Sogar wenn zwei Betriebe ein und denselben Eigentümer haben, wird der Zuschuss gewährt. "Ob die Anmietung innerhalb eines Konzerns erfolgt oder von einem fremden Dritten, macht keinen Unterschied", sagt die Steuerberaterin Daniela Stastny von PwC. Die Mieten müssen der Höhe nach jedenfalls "fremdüblich" sein.

Wachsende Zahl an Fällen

Das ist bemerkenswert, weil hier das Geld de facto von einer Tasche in die andere wandert, der Unternehmer ohne Mietzahlung nicht schlechter dastünde. Wie viel Geld in solchen Fällen bisher ausbezahlt wurde, lässt sich bei der Cofag, der Finanzierungsagentur des Bundes, die den Fixkostenzuschuss abwickelt, nicht eruieren. Von bisher 40.000 Anträgen wurden 330 von verbundenen Unternehmen gestellt.

Die Zahl wird jedoch steigen. Mehrere vom STANDARD kontaktierte Steuerberater erzählen, dass Vermietungen zwischen verbundenen Gesellschaften vor allem bei größeren Betrieben vorkommen – und diese beginnen erst Anträge auf Fixkostenzuschuss zu stellen.

Bei großen Hotelbetrieben seien solche Konstruktionen gang und gäbe. Etwa beim Sacher. Hier betreibt eine Gesellschaft das Hotel. Von seinen sechs Gebäuden in Wien gehören zwei externen Investoren, vier, darunter das Haupthaus, der Sacher-Besitzgesellschaft. Oder: In der Mariahilfer Straße 18 in Wien ist das Möbelhaus Leiner eingemietet, das zur Signa-Gruppe von René Benko gehört. Das Gebäude gehört 50:50 Signa und Central Group.

Ansuchen an sich selbst

Die Regelung zu den Mietzuschüssen treibt mitunter bunte Blüten. So gilt stets eine Schadensminderungspflicht: Betriebe müssen, mieten sie ein Gebäude an, beim Vermieter um Mietreduktion anfragen. Nur dann können sie bei der Cofag um Hilfe ansuchen. Auch wenn verbundene Unternehmen Mieten abrechnen, muss mitunter ein Schreiben vorgelegt werden, das belegt, dass dies versucht wurde, sagen Steuerberater. In manchen Fällen sei derselbe Mitarbeiter bei beiden Gesellschaften zuständig, das Ansuchen um Mietreduktion müsse man dann an sich selbst richten.

Der Fixkostenzuschuss in Phase I, um den es hier geht, kann für die Zeit zwischen Mitte März und Mitte September beantragt werden. Der Zuschuss ist gestaffelt, je nach Umsatzverlust werden 25 bis 75 Prozent der Fixkosten ersetzt. Bis zu drei zusammenhängende Monate können geltend gemacht werden. Pro Unternehmen werden maximal 90 Millionen Euro ausbezahlt.

Ist die Mietregelung eine treffsichere Hilfe? Welche Gesellschaften Unternehmen gründen, bleibt ihnen überlassen. Der Steuerberater Gottfried Schellmann sagt, dass Unternehmen Gebäude häufig deshalb in eigene Gesellschaften legen, damit diese im Fall einer Insolvenz außen vor bleiben, also Gläubiger nicht zugreifen können. Aber muss der Staat hier Geld ersetzen, das von A nach B fließt?

Zinsen sind ausgenommen

Andere Lösungen wären jedenfalls möglich: Zinszahlungen verbundener Unternehmen untereinander etwa sind laut Richtlinie des Finanzministeriums nicht erstattungsfähig. Bei der Cofag heißt es, die Regeln ließen keinen Spielraum: An wen die Miete fließt, sei bei der Bemessung des Zuschusses unerheblich. Die Regeln selbst kommen aus dem Finanzministerium.

Die Unternehmensberaterin Sonja Lauterbach spricht von "einer Schweinerei", die aber betragsmäßig nicht ins Gewicht falle. Sie selbst arbeitet mit Kleinstbetrieben zusammen. In ländlichen Regionen sind auch kleine Betriebe öfter im Haus eingemietet, das der Familie gehöre.

Und die Großen? Beim Hotel Sacher heißt es, man prüfe noch einen Antrag zum Fixkostenzuschuss. Dass es die Möglichkeit gibt, Mieten an die eigene Gesellschaft erstattet zu bekommen, findet Geschäftsführer Matthias Winkler nicht ungehörig: Für die Gebäude fallen regelmäßig Investitionen an, er zahle Steuern. Würde er keine Miete zahlen, entstünden Verluste bei jener Gesellschaft, der die Liegenschaften gehören. Der Zuschuss könnte dann für diese Gesellschaft beantragt werden, sagt Winkler. Im Ergebnis wäre das das Gleiche. Wie Leiner das handhabt, will das Unternehmen nicht sagen.

Im Finanzministerium heißt es, dass die Förderungen pro Konzern begrenzt sind, hier also sehr wohl darauf abgestellt werde, ob Unternehmen verbunden sind oder nicht.

Bisher wurden 311 Millionen Euro via Fixkostenzuschuss ausbezahlt. Insgesamt stehen für das Instrument acht Milliarden Euro zur Verfügung. (András Szigetvari, Renate Graber, 20.11.2020)