Zwei Wirkstoffe kann man der Cannabispflanze entnehmen. CBD hat laut EU-Richtern keine negativen Gesundheitsfolgen.

Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag entschieden, dass die Vermarktung von Cannabidiol (CBD), das in einem Mitgliedsstaat rechtmäßig hergestellt worden war, nicht in einem anderen verboten werden darf, selbst wenn es aus der gesamten Cannabis-sativa-Pflanze und nicht nur aus ihren Fasern und Samen gewonnen wird. Einschränkend fügten die EU-Richter hinzu, dass ein solches Verbot jedoch durch ein Ziel des Schutzes der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt sein könnte, wenn es nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist.

Das Sensationelle an dieser Entscheidung steht allerdings in der Begründung weiter hinten: CBD kann nicht als "Suchtstoff" angesehen werden, weshalb die Bestimmungen über den freien Warenverkehr innerhalb der Union (Art. 34 und 36 AEUV) auch dafür anwendbar sind.

EU-Kommission will CBD zum Suchtstoff erklären

Damit schiebt der EuGH den aktuellen Plänen der EU-Kommission, CBD als Suchtstoff einzustufen, einen Riegel vor. Die Kommission verweist dabei auf ein UN-Übereinkommen aus dem Jahr 1961, das aber in Fachkreisen inzwischen als überholt gilt. Selbst die Weltgesundheitsorganisation (WHO) spricht sich für eine Neueinstufung von CBD aus, das sich vom Suchtstoff in der Cannabispflanze, THC, unterscheidet.

Weil aber CBD entspannend wirkt und ihm auch sonstige gesundheitliche Vorteile zugeschrieben werden, ist die Nachfrage nach dem Stoff zuletzt massiv gestiegen, was man an den zahlreichen CBD-Geschäften auch in Wien erkennen kann. Die Umsetzung des EU-Vorhabens würde wahrscheinlich diese Läden zwingen, wieder zu schließen.

"Nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse, der zu berücksichtigen ist, hat das in Rede stehende CBD, anders als Tetrahydrocannabinol (gemeinhin als THC bezeichnet), ein weiteres Cannabinoid des Hanfs, offenbar keine psychotropen Wirkungen oder schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit", schreibt der EuGH in seiner Urteilsbegründung (EuGH zu C-663/18 BS und CA). (Eric Frey, 20.11.2020)