FPÖ-Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer (links), Neos-Mandatarin Stephanie Krisper und SPÖ-Sicherheitssprecher Reinhold Einwallner fordern eine umfassende BVT-Reform.

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Wien – Die Opposition will im Zuge der Reform des Verfassungsschutzes auch mehr Kontrollrechte im Parlament. SPÖ, FPÖ und Neos forderten am Freitag geschlossen eine "Unterrichtungspflicht" des Innenministers im Geheimdienstausschuss, also quartalsmäßig Sitzungen, in denen der Ressortchef aktiv über relevante Sachverhalte informieren muss. Zudem soll die Opposition Akten anfordern können.

Die Reform des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ist derzeit im Laufen. Im Regierungsprogramm ist auch ein "Ausbau der parlamentarischen Kontrollrechte" vorgesehen – Konkreteres steht dort nicht. Und bisher gab es dahingehend auch keinerlei Vorschläge oder Gesprächsangebote von ÖVP oder Grünen, bedauerte SPÖ-Sicherheitssprecher Reinhold Einwallner auf Nachfrage. Deshalb versucht es die Opposition nun mit einem eigenen Vorschlag.

Vorwürfe und Forderungen

Es brauche eine komplette Neuaufstellung des BVT, forderte FPÖ-Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer. "Das BVT ist im Moment eine Blackbox", und zwar in zweierlei Hinsicht, meinte Neos-Sicherheitssprecherin Stephanie Krisper. So sei das BVT "als Spielwiese für parteipolitische Interessen missbraucht worden", vor allem von der ÖVP, und außerdem sei es faktisch ein unkontrollierter Machtapparat. Die Abgeordneten würden von Missständen nur aus der Zeitung oder durch Leaks erfahren, kritisierte Krisper. Der ständige Unterausschuss zum Innenausschuss, der sogenannte Geheimdienstausschuss, sei in Wahrheit "ein Geheimausschuss".

Nach dem Terroranschlag in Wien ist die Reform für die Opposition umso dringender: "Der Attentäter ist eigentlich schon recht schamlos den Beamten vor der Nase herumgetanzt", befand Krisper, der Anschlag hätte verhindert werden können und müssen, die Fehler würden aber nun "vertuscht".

Vorbild Deutschland

Man fordere einen "Paradigmenwechsel" weg vom Auskunftsrecht, also dass man im Ausschuss Fragen stellen darf, hin zu einer "Unterrichtungspflicht" des Innenministers. Der Ressortchef soll demnach quartalsmäßig die Abgeordneten aktiv über relevante Sachverhalte informieren müssen. Diese Regelung gebe es bereits in Deutschland, erklärte Krisper.

Mehr Minderheitsrechte

SPÖ-Sicherheitssprecher Einwallner erklärte, es sollten auch die Minderheitsrechte im Ausschuss gestärkt werden. So soll ein Viertel der Abgeordneten konkrete Akten und Unterlagen anfordern können. Und um dem "Totschlagargument" entgegenzuwirken, dass Fragen an Minister derzeit oft allgemein damit abgetan würden, dass die nationale Sicherheit gefährdet werden könnte, soll künftig ein expliziter Grund genannt werden müssen, warum er keine Auskunft geben kann.

Nach Ansicht der Opposition braucht es über die Ausschüsse auch ein Berichtswesen ans Plenum, erläuterte FPÖ-Sicherheitssprecher Amesbauer. Man sei durchaus in der Lage festzustellen, welche Informationen für die Öffentlichkeit gedacht seien. Der Opposition sollen dabei eigene Minderheitsberichte ermöglicht werden, die Angaben zur Auskunftsfreudigkeit enthalten. Was den Oppositionsfraktionen auch noch sauer aufstößt, ist das Protokollwesen: Derzeit gebe es aus dem Geheimdienstausschuss kein Protokoll, weshalb man von seinen eigenen Mitschriften abhängig sei.

SPÖ, FPÖ und Neos wollen ihre Vorschläge in Form von Anträgen noch am Freitag im Plenum einbringen und hoffen auf eine baldige Diskussion im Innenausschuss. Es handle sich um einen "Diskussionsvorschlag", am Ende wäre ein Allparteienantrag ideal, meinte Amesbauer. (APA, 20.11.2020)