Dieser Wochen finden sich in Einkaufstaschen primär Lebensmittel. Der Großteil der übrigen Händler bleibt auf seinen Waren sitzen. Ein Teil der Einbußen wird ihnen nun ersetzt.

Foto: APA

Wien – Seit sechs Tagen stehen weite Teile des österreichischen Handels still. Ab Montagnachmittag können vom Lockdown betroffene Unternehmen über das Portal Finanzonline um staatliche Hilfe ansuchen. Diese soll rasch fließen, versichern ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel und Vizekanzler Werner Kogler von den Grünen.

Von üppigen Förderungen wie für die Gastronomie ist die finanzielle Unterstützung des Handels zwar weit entfernt, an reichlich Geld für die Betriebe fehlt es dennoch nicht: Ein Großteil davon fließt wie angekündigt gestaffelt. Kriterien für die Höhe der Auszahlungen sind der Rohertrag einer Branche, mögliche Aufholeffekte nach dem Lockdown und die Verderblichkeit der Ware.

Gestaffelter Umsatzersatz

Körpernahe Dienstleister, also etwa Friseure, Masseure oder Kosmetiker, bekommen für die Zeit der Schließung 80 Prozent des Umsatzes im Vergleich zum November 2019 ersetzt.

60 Prozent spielt es für Blumenhändler. Händler von Mode, Textilien und Lederwaren hätten sich ursprünglich mit einer Kompensation von 40 Prozent zufriedengeben müssen. Nach starkem Druck aus der Branche erhöhte die Regierung die Quote auch für sie auf 60 Prozent.

Baumärkte, Buchhändler und Sportartikelhändler erhalten 40 Prozent ihres Umsatzverlustes abgefedert. Mit 20 Prozent dürfen Möbelhäuser, Elektrohändler und die Kfz-Branche rechnen.

Fixkostenzuschuss II

Ab Montagnachmittag kann online auch der sogenannte Fixkostenzuschuss II beantragt werden. Dieser ist mit 800.000 Euro gedeckelt. Ausbezahlt wird er in zwei Tranchen, erst zu 80 Prozent, ab Juli 2021 zu 20 Prozent. Anders als sein Vorgänger im Frühjahr sei er großzügiger ausgestaltet und umfasse eine längere Periode, betonte Kogler.

Darin werden Abschreibungen, bestimmte Personalkosten für den Mindestbetrieb sowie "frustrierte Aufwendungen" berücksichtigt. Letzteres soll etwa Reisebüros und Veranstaltern dienen, ihnen werden bereits geleistete Vorleistungen anteilig ersetzt.

Pauschalierung für Kleinbetriebe

Abgegolten werden die Fixkosten linear ab einem Geschäftsverlust im Ausmaß von 30 Prozent: Wer etwa 45 Prozent einbüßte, erhält also 45 Prozent ersetzt. Und statt wie bisher für drei Monate kann der Umsatzausgleich nun für einen Zeitraum von 9,5 Monaten angefordert werden. Kleinstbetriebe mit weniger als 120.000 Euro Jahresumsatz dürfen zudem eine Pauschalierung ohne Steuerberater geltend machen.

Eingeschränkt ist künftig das Ausschütten von Dividenden und Boni für Vorstände. Auch bereits erhaltene Hilfen wie 100-Prozent-Garantien müssen abgezogen werden. Eine Kombination von Umsatzersatz und Fixkostenzuschuss ist für betroffene Unternehmen nur für unterschiedliche Zeiträume möglich.

Verlustausgleich

Geht es nach Plänen der Regierung, sollen von der Schließung betroffene Unternehmen ab Dezember alternierend auch um einen Verlustausgleich in Höhe von maximal drei Millionen Euro ansuchen können. Die Europäischen Kommission erteilte dafür grünes Licht. Österreich startet nun die nationale Umsetzung. Dabei können Verluste, die bis Ende Juni 2021 anfallen, die entweder vorausprognostiziert oder im Nachhinein bekanntgegeben werden, bis zu einem gewissen Grad ersetzt werden. Voraussetzung dafür ist eine Bestätigung durch den Steuerberater.

Hilfe für Vorlieferanten

Staatliche Hilfe verspricht Blümel auch Betrieben, die vom Lockdown stark, aber nur indirekt betroffen sind, Vorlieferanten und Großhändlern für die Gastronomie etwa. Die Sache sei hier komplexer, bedürfe also noch Zeit. Eine Kompensation werde es aber auch hier so schnell wie möglich geben.

In der Luft hängen sehen sich derzeit viele Händler, die offen halten dürfen, aufgrund der niedrigen Kundenfrequenz an nachteiligen Standorten aber kaum etwas verdienen. Handelsverbands-Chef Rainer Will hofft, dass hier der Fixkostenzuschuss II und der Verlustausgleich greifen. Unterm Strich seien viele Forderungen seines Verbands aufgegriffen worden, zieht er Bilanz.

Rainer Trefelik, Handelsobmann der Wirtschaftskammer, nennt die Hilfen im Gespräch mit dem STANDARD vernünftig und sachlich nachvollziehbar. "Was wäre denn die Alternative gewesen?" Klar gehe immer noch mehr. Entscheidend sei aber, dass rasch Liquidität in die Betriebe gespült werde. (Verena Kainrath, 23.11.2020)