Zwei Tiroler Rechtanwälte wollen verhindern, dass künftig Schulen ohne wissenschaftliche Grundlage geschlossen werden.

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Innsbruck – Am Montag brachten die Innsbrucker Rechtsanwälte Dietmar Czernich und Günther Gast im Namen ihrer Kinder einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof ein. Der Antrag, der im Fall von Minderjährigen von den Erziehungsberechtigten kommen muss, richtet sich gegen die von der Bundesregierung verordnete generelle Umstellung auf Homeschooling. Die Rechtsanwälte fordern, dass eine solch weitreichende Entscheidung nur auf Basis wissenschaftlicher Fakten gefällt werden dürfe.

Genau diese Evidenzbasis fehle in Österreich, so ihre Kritik. "Während andere beschränkende Maßnahmen, die von der Regierung gesetzt wurden, sehr gut begründet wurden, ist das gerade bei den Schulen nicht der Fall", erklärt Anwalt Gast. Vielmehr wurde eine pauschale Schließung der Schulen angeordnet, ohne beispielsweise zu berücksichtigen, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse hinsichtlich der Ansteckungsgefahr der verschiedenen Altersgruppen vorliegen. Damit würde der Gleichheitsgrundsatz und das Recht auf Bildung verletzt, so die Begründung.

Keine Corona-Pauschalkritik

Die beiden Anwälte wollen ihren Antrag aber nicht als allgemeine Kritik an den Maßnahmen der Bundesregierung verstanden wissen, wie Gast betont: "Wir halten die anderen, die Ausbreitung des Virus verhindernden Beschränkungen für sinnvoll und zweckmäßig." Aber wie der VfGH bereits mehrmals im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen festgestellt habe, bedürfe es dazu eben einer differenzierten, auf wissenschaftlichen Fakten basierenden Grundlage.

Bis wann mit einer Entscheidung hinsichtlich des Individualantrags der beiden Rechtsanwälte gerechnet werden kann, ist offen. Der VfGH tagt vierteljährlich. Experten wie Verfassungsjurist Heinz Mayer sehen durchaus Erfolgschancen. Dass die Schulen bis dahin wieder offen sein werden, ist Gast klar: "Wir wollen mit dem Antrag erreichen, dass zukünftig anders vorgegangen wird, wenn solche Entscheidungen nötig sind." (ars, 23.11.2020)