Bild von der Überwachungskamera: Die Täter waren zu zweit unterwegs.

Foto: APA / LPD NÖ

Wien – Die guten Bilder aus den Überwachungskameras im Zusammenhang mit den ausgeräumten Schließfächern in drei Banken in Mödling, Klosterneuburg und Wien bescheren der Polizei jede Menge Ermittlungsansätze. Alles, was darauf zu sehen ist, von Schuhen, Jacken, Umhängetaschen, Rucksäcken bis hin zu Hauben und Atemschutzmasken wird akribisch analysiert. Die Herkunft der Gebrauchsgegenstände kann Rückschlüsse auf Herkunft oder jüngste Aufenthaltsorte der Täter geben.

Die Polizei geht von sechs direkten Tätern aus, jeweils zwei pro Tatort, vermutete aber weitere Komplizen. Sogar Fingerabdrücke wurden gesichert, auch wenn zwischen Tatzeitpunkt, dem Abend des 13. November, und Auffliegen des Coups einige Tage verstrichen sind. Denn auf mehreren Fotos der Ü-Kameras (aus Wien wurden bis Montag keine Bilder veröffentlicht) ist zu sehen, dass einer der unbekannten Täter keine Handschuhe trug. Er könnte also irgendwo im gesondert begehbaren Ausgaberaum der vollautomatischen Schließfachanlage Fingerabdrücke hinterlassen haben.

Coup vor drei Jahren

Fingerabdrücke waren auch dem Panzerknacker zum Verhängnis geworden, der vor ziemlich genau drei Jahren zehn Bankschließfächer im Loos-Haus am Michaelerplatz in der Wiener Innenstadt aufgebrochen hatte. Der Mann aus Serbien, der während der Öffnungszeiten in die Bank spaziert war, wurde im Jänner des Vorjahres in Belgien geschnappt und nach Österreich ausgeliefert.

Im Unterschied zu damals wurden aber jetzt die Schließfächer nicht aufgebrochen, vielmehr wurde die Software der Zugangs- und Zugriffsberechtigung ausgetrickst. Der Modus Operandi, der keinen sichtbaren Schaden verursacht hat, fällt aber trotzdem in die Kategorie Diebstahl durch Einbruch. Ob ein Schloss mit einem Einbrecher-Dietrich oder mit einem widerrechtlich erlangten Code geknackt wird, spielt bei der strafrechtlichen Bewertung keine Rolle.

Die Höchststrafe liegt – wenn niemand bedroht oder verletzt wird – bei drei Jahren Haft. Wer in eine Privatwohnung einbricht und einen Safe knackt, riskiert fünf Jahre. Bei gewerbsmäßigen Einbrüchen bzw. Bildung einer kriminellen Vereinigung (wie im aktuellen Fall) drohen zehn Jahre, gibt es Verletzte, sogar bis zu 15 Jahre Haft. (simo, 23.11.2020)