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Wien – Es gibt trotz des Lockdowns einige gute Gründe, die Wohnung zu verlassen. Körperliche Erholung gehört dazu, der Weg in den Supermarkt auch – Einbrechen dagegen nicht. Drei junge Österreicher mussten diese juristische Lektion Montagnacht auf die harte Tour lernen, nachdem sie die Glasscheiben einer Trafik eingeschlagen und mehrere Stangen Zigaretten entwendet hatten.

Die Wiener Polizei konnte der drei Verdächtigen kurz nach der Tat im Bezirk Floridsdorf habhaft werden. Angezeigt wurden sie von den Beamten nicht nur wegen des Einbruchsdiebstahls, sondern auch wegen Verstoßes gegen das Covid-Maßnahmengesetz. Das Gesetz sieht eben keine Ausnahme für das Rausgehen zwecks Diebstahls vor.

Kommen derartige Zusatzanzeigen aufgrund von Lockdown-Verstößen bei Strafdelikten derzeit regelmäßig vor? Ja, sagt der Pressesprecher der Landespolizeidirektion Wien auf STANDARD-Anfrage. Man vollziehe eben das gültige Gesetz, der Einbruch in Floridsdorf sei nicht der erste derartige Fall gewesen. Eine eigene Statistik, wie oft Anzeigen nach dem Covid-Gesetz mit Strafdelikten einhergehen, führe die Polizei allerdings nicht. (ta, 24.11.2020)