Bild nicht mehr verfügbar.

Heuer heißt es dann wohl eher "All I want for Christmas is a 365-Euro-Gutschein".

Foto: REUTERS/Carlo Allegri

Wien – Im Corona-Jahr 2020 sollen Unternehmen nicht nur Weihnachtsfeiern und andere Firmenfeste von der Steuer absetzen können, sondern auch Gutscheine, die sie statt der Feier an ihre Beschäftigten ausgeben. Das haben die Klubchefs der Regierungsparteien, August Wöginger (ÖVP) und Sigrid Maurer (Grüne), am Dienstag in einer Pressekonferenz angekündigt.

Das heißt, statt einer Weihnachtsfeier kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern heuer einen steuerfreien Gutschein im Wert von 365 Euro schenken. Anders als die Gastro-Gutscheine sollen diese Gutscheine allgemein im Handel gültig sein und nicht zweckgebunden. Details zur Umsetzung wurden vorerst nicht genannt.

"Wir haben derzeit im Einkommensteuergesetz geregelt, dass ein Unternehmen für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 365 Euro pro Jahr für Firmenfeiern, Weihnachtsfeiern, Sommerfeste sozusagen steuerlich absetzen kann. Und dieser Betrag ist auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steuerbefreit", erklärte Wöginger.

Bisherige 186 Euro bleiben unberührt

Heuer sollen die Betriebe auch Gutscheine an ihre Mitarbeiter verteilen können, wobei "sowohl die Steuerbegünstigung beim Unternehmen aufrecht bleibt als auch die Steuerfreiheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter". Die zusätzliche steuerliche Absetzbarkeit für Sachaufwendungen in Höhe von 186 Euro bleibe von der jetzigen Maßnahme unberührt weiter bestehen.

Gerade in Zeiten, "wo dezidiert keine Weihnachtsfeiern stattfinden können", komme das sowohl den Unternehmen als auch den Arbeitnehmern und dem Handel zugute, sagte Wöginger und appellierte an die Firmen, mit den Gutscheinen die regionale Wirtschaft zu unterstützen.

"Selbstverständlich können und sollen die Gutscheine auch für die Gastronomie und die Hotellerie, die besonders gelitten hat in dieser Krise, verwendet werden", sagte Maurer. Auch sie appellierte an die Unternehmen, mit den Gutscheinen die regionalen Betriebe zu unterstützen, gesetzlich könne man das aber nicht festlegen. (APA, red, 24.11.2020)