Influencerin Paula Wolf gibt auf Tiktok, Instagram und Youtube Tipps und den Ton im Bereich Make-up an.

Foto: Christian Fischer

Es klingt wie ein Traum: Kosmetikprodukte testen, eine Meinung dazu abgeben, ein kurzes Video auf Instagram oder Youtube stellen und dafür Geld bekommen. Mode präsentieren und kommentieren – und die schönen Teile behalten dürfen.

Reisen in ferne Länder, um Hotels zu testen. Gratis. Weil die Meinung zählt. Dieser Beruf heißt Influencer. Und jene, die bekannt genug sind, können von ihren Werbeeinnahmen leben. Das klingt gut. Nicht umsonst steht der Berufswunsch Influencer hoch im Kurs.

Influencer zu sein ist aber nicht nur Glanz und Glamour. Es häufen sich auch Berichte, wonach die – meist jungen Menschen – regelrecht ausbrennen, weil der Druck der Community hoch ist. Weil es anstrengend ist, permanent online zu sein. Zur Verfügung zu stehen. Zu präsentieren.

Was von Influencern oft auch zu wenig bedacht wird, ist, dass sie – unter bestimmten Umständen – Steuern zahlen müssen. Denn oft beginnt das Influencer-Dasein als Hobby. Man startet einen Blog oder berichtet auf Social Media über persönliche Leidenschaften. Die persönlichen Erfahrungen werden geteilt.

Eine Community entsteht und wächst. Daraus entwickelt sich für manche ein lukrativer Nebenjob. Wachsen Interesse der Community und die Beliebtheit, satteln einige ganz auf ihre Tätigkeit als Influencer um.

Die steuerliche Handhabe wird aber selten bedacht, weiß Karl Stückler, Steuerexperte bei der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft BDO. "Auch wenn dieses Berufsfeld erst in den vergangenen Jahren aufgeblüht ist, lassen sich steuerliche Fragen mit bewährten Rezepten beantworten", sagt Stückler.

Die österreichischen fünf Top-Influencer auf Instagram*
Platz 1: Johannes Bartl – johannesbartl. 1,81 Mio. Abonnenten. Bloggt über Themen wie Lifestyle, Workout und Ernährung.
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Und was tun?

1. Einkommenssteuer

Wenn nur Einkünfte als Blogger oder Influencer erzielt werden und diese oder die Einkünfte in einem Kalenderjahr insgesamt die Grenze von 11.000 Euro nicht übersteigen, muss weder Einkommensteuer gezahlt noch müssen die Einkünfte dem Finanzamt bekanntgegeben werden. "Werden der Blog oder die Social-Media-Kanäle aber neben einem Angestelltenverhältnis betrieben, gilt für die Erklärungspflicht eine Grenze von 730 Euro jährlich", erklärt Stückler.

Insbesondere bei bloß fallweisen Zahlungen an hobbymäßige Blogger oder Influencer wird in der Regel keine gewerbliche Tätigkeit anzunehmen sein. Die erhaltenen Zahlungen ("sonstige Einkünfte") sind dann pro Kalenderjahr bis maximal 220 Euro nicht steuerpflichtig.

Platz 2: Marcel Dähne – ksfreak. 1,35 Mio. Abonnenten. Bloggt über Musik.
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2. Sachleistungen

Bei diesem Punkt gilt besondere Vorsicht. Auch Sachleistungen sind zu versteuern. Zum Einkommen zählen nicht nur Entgelte in Form von Geld, sondern auch im Zusammenhang mit der Tätigkeit erhaltene Sachzuwendungen. Beispiele dafür: wenn etwa ein Hotel im Gegenzug für eine Rezension auf dem eigenen Reiseblog einen kostenlosen Wellnessaufenthalt ermöglicht oder ein Kosmetikhersteller Produkte zum Einsatz bei Make-up-Tutorials auf dem Instagram-Profil kostenlos zusendet.

"Da diese Zuwendungen steuerlich als Tauschvorgänge behandelt werden, muss für die Sachzuwendungen der sogenannte gemeine Wert ermittelt werden", erklärt Stückler. In die Steuererklärung wird in dem Fall der Gesamtwert der Geld- und Sachleistungen aufgenommen.

Platz 3: Lisa-Marie Schiffner – lisamarie_schiffner. 1,32 Mio. Abonnenten. Bloggt über die Themen Mode, Lifestyle, Ernährung.
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3. Abzugsfähigkeit

Kurz gesagt: Reisekosten und Smartphone ja, Kosmetik und Mode nein. "Als Betriebsausgaben dürfen grundsätzlich nur Aufwendungen geltend gemacht werden, die mit der betrieblichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen", sagt Steuerexperte Stückler. Reiseblogger können folglich Reisekosten absetzen und auch die Anschaffung von (hochwertigen) Fotokameras.

Auch der Laptop oder das Tablet können im Ausmaß der Nutzung für die Tätigkeit als Blogger oder Influencer geltend gemacht werden. Aufwendungen, die der Privatsphäre nahestehen, sind davon jedoch ausgeschlossen – selbst, wenn die Gegenstände ausschließlich für die Blogger-Tätigkeit genutzt werden würden. Dazu gehören insbesondere Lebensmittel, Modeartikel oder Kosmetik.

Platz 4: Stephanie Davis. 1,24 Mio. Abonnenten. Bloggt über Haare, Make-up, ihre Shootings.
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4. Betriebsausgaben

Neben anderen Formen der Gewinnermittlung besteht die Möglichkeit, pauschale Betriebsausgaben in Form von Durchschnittssätzen in die Steuererklärung aufzunehmen. "Dies ist insbesondere dann reizvoll, wenn tatsächlich keine oder lediglich geringere Kosten für die Blogger- und Influencer-Tätigkeit anfallen", erklärt Stückler. Also etwa bei nebenberuflicher Tätigkeit.

Seit 2020 steht eine neue Pauschalierung für Kleinunternehmer zur Verfügung: Bei Umsätzen bis maximal 35.000 Euro pro Jahr dürfen allgemein 45 Prozent der Betriebsausgaben pauschal als Ausgaben angesetzt werden – wodurch sich die Steuerbelastung reduziert. Werden Umsätze zwischen 35.000 und 220.000 Euro erzielt, greift die klassische Basispauschalierung in der Höhe von sechs Prozent. Für bestimmte Branchen, wie Künstler oder Schriftsteller, gibt es gesonderte Pauschalierungen.

Platz 5: Viktoria Sarina – viktoriavs. 1,04 Mio. Abonnenten. Bloggt über ihre Kreativität.
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5. Sozialversicherung

Bei all den Steuerfragen, die es zu berücksichtigen gilt, heißt es aber auch: nicht auf die Sozialversicherung vergessen. Blogger und Influencer sind sozialversicherungsrechtlich in der Regel sogenannte Neue Selbstständige. "Als solche unterliegen sie der Pflichtversicherung ab Beginn der betrieblichen Tätigkeit und Überschreiten der Versicherungsgrenze von Einkünften in der Höhe von 5527,92 Euro im Kalenderjahr (maßgeblicher Wert für 2020; Anm.)", erklärt Stückler.

Nachdem ein Strafzuschlag in der Höhe von 9,3 Prozent zu zahlen ist, wenn die Sozialversicherungspflicht erst nach Erlass des Einkommensteuerbescheids festgestellt wird, ist es empfehlenswert, die Tätigkeit bei der SVS anzumelden, sobald das Überschreiten der Versicherungsgrenze im jeweiligen Kalenderjahr wahrscheinlich ist. (Bettina Pfluger, Magazin "Portfolio", 3.12.2020)