Irgendwas mit Apple.

Schwere Vorwürfe erhebt der Sicherheitsdienstleister Malwarebytes gegen Apple: Das Unternehmen pflege rund um seine aktuellen Vorschriften für MacOS eine äußerst zweifelhafte Politik mit unerfreulichen Konsequenzen: nämlich dass so manches problematische Programm von Antiviren-Tools nicht mehr entfernt werden kann.

Spurensuche

Ursache des Konflikts ist die sogenannte "Endpoint-Security". Dabei handelt es sich um eine Sammlung von Schnittstellen, die seit MacOS 11 für alle Hersteller von Sicherheitssoftware verpflichtend sind. Einen Weg um diese herum gibt es realistischerweise nicht, da sie nur darüber den notwendigen Zugriff erhalten, um die eigenen Aktivitäten entfalten zu können. Wer diese APIs nutzen will, muss allerdings zuvor eine Sonderberechtigung von Apple einholen. Hat man diese einmal erhalten, bekommt die eigene Software eine Art Spezialposition: Sie wird zusätzlich geschützt und kann von anderen Programmen nicht mehr entfernt werden.

An sich ist das eine durchaus nachvollziehbare Idee, immerhin will Apple damit verhindern, dass Schadsoftware einfach ein Antiviren-Tool deinstallieren kann. Das Problem beginnt aber bei der Auswahl Apples, welche Programme diese Berechtigung erhalten. Der Hardwarehersteller habe in dieser Hinsicht nämlich einige zweifelhafte Entscheidungen vorgenommen, betont Malwarebytes.

Auswahl

Während diverse Tools von bekannten Sicherheitsforschern abgelehnt wurden, habe Apple mehrere zweifelhafte Programme akzeptiert. Darunter etwa MacKeeper, ein Tool, dem bereits in Sammelklagen betrügerisches Verhalten vorgeworfen wurde. Damit habe Apple schlussendlich exakt das Gegenteil von dem erreicht, was man als Ziel definiert hat. Denn Programme wie MacKeeper sind damit für legitime Antiviren-Tools nicht mehr entfernbar.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich Apple Kritik in Hinblick auf die Vergabe solcher Spezialberechtigungen gefallen lassen muss. Immer wieder beklagen Softwareentwickler, dass dieser Prozess komplett intransparent sei, und die Entscheidungen oftmals arbiträr wirken. Zudem brauche das Ganze lange, und am Ende gebe es oft nicht mal eine Begründung für eine Ablehnung. (red, 26.11.2020)