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Zu viel, zu wenig klar: Mitarbeitende in der Personalabteilung fühlen sich stark überlastet.

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Die Arbeitsbelastung von Arbeitsrechtsexperten und Personalverrechner hat sich durch die unzähligen Sonderregelungen bezüglich Lockdowns, Kurzarbeit, Quarantäne, Risikoattests und Sonderbetreuungszeit massiv erhöht. Das belegt eine aktuelle Studie zum Thema "Arbeiten unter Stress im Lockdown in Österreich", die vom Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung im Oktober durchgeführt wurde.

Über 82 Prozent der 1.974 befragten Personen (aus dem Bereich Arbeitsrecht und Personalverrechnung) gaben an, dass während des Lockdowns ihr Arbeitsaufwand um 30 Prozent oder mehr gestiegen sei. "Es ist Tatsache, dass die in den Bereichen Arbeitsrecht und Personalverrechnung tätigen Experten seit Jahrzehnten mit sich laufend ändernden Rechtsvorschriften konfrontiert sind", resümieren Birgit Kronberger und Rainer Kraft, Geschäftsführer des Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalvermittlung. "Seit Ausbruch der Corona-Krise hat dieser Trend eine neue Dimension erreicht."

"Die Studie macht die Mehrbelastung sichtbar, die nicht nur die einzelnen Mitarbeiter fordert, sondern gleichzeitig auch die Handlungsfähigkeit vieler Unternehmen einschränkt, die um ihr Überleben kämpfen", so Kronberger und Kraft.

Kritik an unklarer Lage

Nachvollziehbar ist, dass in Unternehmen während des Lockdowns betriebswirtschaftliche Schlüsselbereiche aufgrund der großen persönlichen Anforderungen oftmals massiv blockiert waren, was letztlich auch zu Konsequenzen für die gesamte österreichische Volkswirtschaft führe. "Es kann nicht sein, dass die Experten für Personal- und Lohnverrechnung permanent Vorschriften administrieren müssen, die nicht klar formuliert sind und dann oft auch noch zu spät – manchmal sogar rückwirkend – veröffentlicht werden. Dass in den Unternehmen nach wie vor keine Normalität eingekehrt ist, zeigt sich daran, dass rund 94 Prozent der Befragten zum Zeitpunkt der Umfrage (Oktober 2020) noch immer eine arbeitsmäßige Mehrbelastung im Vergleich zum vergangenen Jahr feststellen.

Eine starke Verunsicherung der Experten herrscht bei der Kurzarbeitsabrechnung in der Lohnverrechnung (93 Prozent aller Befragten) sowie in der Kurzarbeitsförderabrechnung mit dem AMS (79 Prozent), gefolgt von der Sonderbetreuungszeit, erklären Kronberger und Kraft. 52 Prozent der Befragten gaben an, dass auch zum Zeitpunkt der Umfrage (sieben Monate nach Einführung der Kurzarbeit) immer noch "viele Unklarheiten" zur Abwicklung der Kurzarbeit bestünden. Besonders auffällig ist bei den Umfrageergebnissen, dass mehr als die Hälfte der Befragten im bisherigen Verlauf der Corona-Krise mit dem Gedanken spielten, den Job zu wechseln. (kbau, 2.12.2020)