Arbeiten daheim ist heuer für viele Alltag geworden.

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Wien – Die deutsche Koalition plant eine Entlastung für Corona-bedingte Heimwerker. Auf eine neue Steuerpauschale von fünf Euro pro Tag – höchstens 600 im Jahr – haben sich die Verhandler laut FAZ verständigt. Hierzulande wird das Thema Homeoffice wie eine heiße Kartoffel hin- und hergeschoben.

Auf die Frage, wann mit einem verbindlichen Regelwerk gerechnet werden kann, verwies Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) am Sonntagabend in der ZiB 2 auf die Sozialpartner. Die verhandeln schon recht lang – anders als etwa bei den Regelungen zur Corona-Kurzarbeit scheint es viel Diskussionsbedarf zu geben. Da musste man allerdings bestehende Modelle nur anpassen. Zudem wurde eine Einigung dringend gebraucht – sonst wäre mit Massenkündigungen zu rechnen gewesen.

Sprung ins kalte Wasser

All das war beim Homeoffice bisher nicht der Fall. Von einem "Feldversuch" beim ersten Lockdown spricht ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. Denn die Sozialpartner waren nicht eingebunden, es gab keinerlei Vereinbarungen. Alle waren sich darin einig, dass möglichst viele Beschäftigte im Homeoffice bleiben sollten – geregelt wurde das alles auf betrieblicher Ebene.

Jetzt gehe es um tragfähige Lösungen für "mobiles Arbeiten" überhaupt, die auf Jahre gelten sollen, wie Katzian und WKO-Arbeitsrechtsexperte Rolf Gleißner unisono erklären. Da stellten sich viele neue Fragen, so Katzian: "Beispielsweise ist bei mobiler Arbeit viel schwieriger zu definieren, was ein Arbeitsunfall ist." Oder: Wird gelegentlich daheim gearbeitet oder regelmäßig mehrere Tage? In vielen Punkten seien sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter bereits nähergekommen, betont WKO-Mann Gleißner. Auf Homeoffice solle es keinen Rechtsanspruch geben. Für die Gewerkschaft ist dagegen klar: Die Regeln für mobiles Arbeiten sollen auf Betriebsvereinbarungen basieren, Zwang dürfe es nicht geben.

Keinen großen Handlungsbedarf sehen die Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Arbeitszeiten, auch das Büro daheim ist ja kein rechtsfreier Raum. Dort könnte im wesentlichen gelten, was auch im Büro gilt, etwa hinsichtlich der Pausen oder der Arbeitszeitaufzeichnung.

Kostenersatz

Wo die Meinungen am weitesten auseinanderliegen, ist einerseits die Frage nach der Mitbestimmung des Betriebsrates und andererseits jene des Kostenersatzes. Wer zahlt die "Ausrüstung", wie Laptops oder WLAN? Sollen etwa Arbeitgeber gar einen Anteil der Miete übernehmen, wie dies in der Schweiz geregelt ist? Die Arbeitgeber hierzulande argumentieren, dass die Arbeitnehmer viele Kosten wie Heizung oder Strom auch dann hätten, wenn sie nicht im Homeoffice sind. Es geht also um "angemessenen" Ersatz. Aber nicht nur.

Zu klären sind auch steuerliche Fragen und Haftungsfragen. Wie jene, wer dafür aufkommt, wenn ein Arbeitnehmer ein Computervirus ins Firmennetzwerk einschleppt. Wieviele Verhandlungsrunden es dafür braucht, kann niemand sagen. Aus der Wirtschaftskammer heißt es, dass eine Lösung noch heuer nicht auszuschließen sei. (Renate Graber, Regina Bruckner, 30.11.2020)