Trauer in der Wiener Innenstadt nach dem Anschlag vom 2. November. Ein nun Angeklagter soll den späteren Attentäter vor zwei Jahren bei dessen versuchter Reise zum IS in Syrien unterstützt haben.

Wien – Einer der möglichen Tatbeteiligten am Terroranschlag vom 2. November in der Wiener Innenstadt muss sich noch vor Weihnachten wegen terroristischer Vereinigung am Wiener Landesgericht verantworten. Die Anklage gegen den 18-Jährigen bezieht sich allerdings auf Vorgänge zwischen März 2018 und Oktober 2019 und hat nichts mit dem Anschlag zu tun, der vier Passanten das Leben kostete, ehe der Attentäter K. F. von der Polizei erschossen wurde.

Allerdings spielt F. in der für 21. Dezember anberaumten Verhandlung doch eine Rolle. Der damals 16-jährige Angeklagte soll den späteren Attentäter in seinen Plänen bestärkt haben, als dieser ihm ankündigte, er wolle nach Syrien reisen und sich dort der Terrormiliz IS anschließen, um zur "Eroberung" Syriens beizutragen. Der Angeklagte soll F. vor dessen Reise durch Videodateien und Internetlinks mit IS-Propagandamaterial versorgt haben. Außerdem soll er damals angekündigt haben, nach Abschluss seiner Ausbildung selbst nach Syrien zu gehen.

Aufbruch nach Syrien

Der Anklageschrift zufolge hatte der Angeklagte spätestens im März 2018 den Entschluss gefasst, "seine Sympathien gegenüber der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat und deren Wirken durch aktive Handlungen zu unterstützen". Zum IS hatten ihn demnach einschlägige Videos, Nasheeds (salafistische Kampfgesänge, Anm.) und radikale Prediger gebracht, denen er im Internet folgte. Von ihm gesammeltes IS-Material soll er vor allem über Telegram-Chats Gleichgesinnten haben zukommen lassen und so die Ziele der Terrororganisation verbreitet und gefördert haben.

F. war im Spätsommer 2018 tatsächlich nach Syrien aufgebrochen, wurde aber von den türkischen Behörden aufgegriffen, festgenommen und nach vier Monaten in einem türkischen Gefängnis an Österreich ausgeliefert. Hier wurde er Ende April 2019 wegen terroristischer Vereinigung zu 22 Monaten Haft verurteilt, wobei ihm die Haft in der Türkei sowie die U-Haft in Wien angerechnet wurden. Anfang Dezember 2019 wurde er gegen Auflagen – unter anderem die Fortsetzung eines während der Haft begonnenen Deradikalisierungsprogramms – bedingt entlassen. (APA, red, 1.12.2020)